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Experten-Antwort

13 oder 14 %

von gabi r13.02.2015 | 23:31
1134 Ansichten
8 Antworten

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hallo beziehe witwenrente seit 2000 ( bezug nach altem recht) und beabsichtige zum 1.7.2015 selbst eigene rente zu beantragen/beziehen. da es zu einer anrechnug kommt ( meiner rente auf die witwenrente ) stellt sich hier mir die frage, werden nun 13 % oder 14 % zuerst von meiner eigenen rente abgezogen ?? ( um dann später die 40 % anrechenbares einkommen zu errechnen) oder gibt es da noche eine ganz andere vorschrift? vielen dank im voraus,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Antwort von "KSC'" wird verwiesen. Um die Nettorente für Einkommensanrechnung zu ermitteln, wird von Ihrer Bruttorente 14% abgezogen.

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7 Antworten

Rentenzombieam 13.02.2015 | 23:46
Was für ein Blödsinn, abgezogen werden 27,9 Prozent. Und lerne erstmal vernünftig die deutsche Rechtschreibung, oder bist du ein H.O.N.K.?
KSCam 14.02.2015 | 10:18
Von Ihrer Bruttoaltersrente werden 14% abgezogen und dies ist dann der Fiktivwert für die Einkommensanrechnung. Rentenzombie hat wohl den Hintergrund der Frage nicht kapiert und pöbelt halt rum - da müssen Sie drüberstehen.
Konrad Schießlam 14.02.2015 | 19:13
Kann ja nicht schaden, oder gar nützlich sein, ein Beispiel: 1000,00 eigene Bruttorente, minus 0140,00 14 % Abschlag anstelle Kr/PflV. ------------ 0860,00 minus abschlagsfreier Betrag 0755,30 das 26,4fache des derzeitigen RW. ------------ von 28,61( 26,39 für Ost) 0104,70 mit 40 % anrechnungs pflichtig. Die Brutto Witwen/Witwer Rente vermindert sich dadurch um 41,88, Abzüge aus dem verminderten Betrag. MfG.
Gackiam 15.02.2015 | 22:59
Sind es nicht 17,93 Prozent?
Konrad Schießlam 16.02.2015 | 06:38
Ich bin kein so feiner Pinkel, dass ich zu Ihnen sage"vollkommen daneben". Doch es soll geklärt werden. Die 14% gelten bei Rente, bei Arbeitsver- dienst sind es 40%, usw. Ist sicher die Ersatz Funktion für die Abzüge zur Sozialversicherung und Sie könnten meinen, wie bei Privatrenten, Betriebsrenten auch hier gilt der von Ulla 2004 eingeführte Gesamtbeitrag von 15,5% für KrV.und 2,35% Pfl.V., käme ichauf 17,85%. MfG.
GroKoam 16.02.2015 | 22:31
Ich verstehe Bahnhof
W*lfgangam 16.02.2015 | 23:06
...liegt an der Zusammensetzung der neuen Infusionslösung - mehr Schlaf- als Wachrezeptoren :-) Gruß w.
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