hallo
beziehe witwenrente seit 2000 ( bezug nach altem recht) und beabsichtige zum 1.7.2015 selbst eigene rente zu beantragen/beziehen.
da es zu einer anrechnug kommt ( meiner rente auf die witwenrente ) stellt sich hier mir die frage,
werden nun 13 % oder 14 % zuerst von meiner eigenen rente abgezogen ?? ( um dann später die 40 % anrechenbares einkommen zu errechnen) oder gibt es da noche eine ganz andere vorschrift?
vielen dank im voraus,