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Experten-Antwort

14 Monatslöhne bei geringfügiger Beschäftigung

von Karl der Käfer08.11.2018 | 14:45
112 Ansichten
6 Antworten

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Kann man die Monatslöhne 13 und 14 bei geringfügiger Beschäftigung (450,-- € - Basis) dazu nutzen, mehr zu arbeiten? Beispiel: der Stundenlohn beträgt 10,-- €/Stunde. Ich arbeite nicht 45, sondern 52,5 Stunden/Monat, weil der 13. und 14. Monatslohn 7,5 Arbeitsstunden/Monat ergeben. Grüßle aus dem schönen Allgäu Karl

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem 450-Euro-Minijob kann ein Minijobber durchschnittlich im Monat bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, darf er also 5.400 Euro verdienen. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor.

www.minijob-zentrale.de

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei einem 450-Euro-Minijob kann ein Minijobber durchschnittlich im Monat bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, darf er also 5.400 Euro verdienen. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor.

www.minijob-zentrale.de

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4 Antworten

Karl der Käferam 08.11.2018 | 15:28
Ist nur ein Nebenjob. EM-Rente bekomme ich nicht. Bin gesund (zumindest nach Auffassung der RV)
Danielaam 08.11.2018 | 15:20
Das funktioniert leider nicht. Nicht wegen der Erwerbsminderungsrente, aber weil du dann Sozialversicherungspflichtig bist und dann sind die Abzüge zu hoch
Kaiseram 08.11.2018 | 15:24
Bist Du Hellseherin? Wo hat Karl der Käfer etwas von Erwerbsminderungsrente geschrieben?
W*lfgangam 08.11.2018 | 21:02
Hallo Karl der Käfer, das Jahr hat nur 12 Monate :-) Bonuszahlungen fallen in diesen Monaten an und können nicht in dieser Weise extra gerechnet werden. Vertragsmäßig zustehende Monatszahlungen (gemeinhin als Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezeichnet) sind bereits auf die zulässige Grenze von 5.400 EUR/Jahr anzurechnen, also problematisch/unzulässig ...es liegt vorausschauend kein Minijob mehr vor, da die 5400 überschritten werden. Unvorhergesehenes Einkommen (Mehrarbeit/Vertretung) kann einen Minijob auch auf 1000/2000 EUR in diesem Monat/in weiteren Monaten, anwachsen lassen - bleibt trotzdem Minijob-Einkommen. Den Link zur Minijob-Zentrale direkt zu Ihrer Frage: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/no… (*achduScheiße, auch die machen jetzt auf 'mobil-Web'. Die noch gut 50 % PC-User werden Zug um Zug abgehängt ...die rentennahen Jahrgänge mit Ihrem gut gepflegten/augenschonenden Widescreen-PC sind ja auch nicht mehr die eigentliche Zielgruppe für Rentenfragen – die Umsteiger wischen und schmieren sich dann mal auf Ihrem Enkel-Smartphones so lange die Finger wund, bis Sie erkaltet in die Urne fallen und die entscheidende Info nicht mehr benötigen ...gefickt eingeschädelt, um die Rentenfinanzen langfristig so wieder auf Linie zu bringen ;-)) Gruß w.
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