Hallo Träumerle,
ich möchte auf die Antwort von `Schade` verweisen. Wenn Ihre Rente aktuell eine Kürzung wegen Ihres Einkommens erfährt, dann könnte diese Kürzung kleiner werden (evtl. wegfallen) wenn Sie Ihren Job weiter reduzieren und damit weniger Verdienst erzielen. Wenn Sie aktuell im zulässigen Rahmen hinzuverdienen, dann wird eine weitere Arbeitszeitreduzierung keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.
Bitte bedenken Sie vor einer weiteren Arbeitszeitreduzierung auch, dass damit Ansprüche auf alternative Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosen-/Krankengeld) kleiner werden.
Alternativ steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, einen Verschlimmerungantrag Richtung volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Hier ist das Ergebnis natürlich nicht abschätzbar und vor diesem Schritt wären auch Auswirkungen in anderen Bereichen (z.B. auf das Arbeitsverhältnis oder finanzielle Auswirkungen bzgl. TEM+KG oder doch volle EM) zu prüfen.
Überlegungen in Richtung Altersrente sind, wie von `Schade` bereits erwähnt, aus heutiger Sicht höchst spekulativ.
Korrektur @ HotRod
Die Kündigung eines zumutbaren Teilzeitarbeitsplatzes führt nicht zur vollen (Arbeitsmarkt-)Erwerbsminderungsrente.
vgl. dazu: Sächsische Landessozialgericht am 05. April 2017, Aktenzeichen L 6 R 118/ 16