340 Euro mtl. war die Grenze bis zum 31.12.2003!
Derzeit (ab 01.01.2008) gilt:
Hinzuverdienstgrenze von 355 Euro mtl.,
Hinzuverdienst ist relevant bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (nicht unbedingt mehr das vollendete 65. Lebensjahr) !
Ein Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze ist zweimal im Laufe eines Kalenderjahres ohne negative Konsequenzen möglich.
Für einen Minijob ohne Aufstockungsbeiträge können bis zu fünf Monate pro Jahr auf die Wartezeit angerechnet werden. Die Anzahl der zu ermittelnden Monate ist abhängig von der Höhe des erzielten Verdienstes.