Hallo User XYZ,
wie die User Ihnen bereits gesagt und auch die entsprechenden Links bereitgestellt haben, muss darauf geachtet werden, wann die Ehe geschieden wurde.
Wenn eine Scheidung bis zum 31.08.2009 geschieden wurde, kann ein Abänderungsantrag beim damals zuständigen Familiengericht gestellt werden. Dieses Verfahren ist aber nicht kostenfrei. Es können Kosten in vierstelliger Höhe (je nach Streitwert) entstehen.
Hinzuweisen ist auch, dass bei einem Abänderungsantrag nach dem Versorgungsausgleichsrecht entschieden wird, dass ab dem 01.09.2009 gilt, obwohl die Ehe vor dem 01.09.2009 geschieden wurde. Ob sich ein Abänderungsantrag lohnt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden.
Das Versorgungsausgleichsrecht, dass ab dem 01.09.2009 gilt, sagt dann genau, wie Sie die Anrechte, die Sie an Ihre Ex-Frau abgeben mussten, wieder zurückbekommen. Hier verweisen wir auf die Ausführungen der User.