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45 Beitragsjahre

von Harald17.08.2019 | 20:15
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin Jahrgang Februar 1962. Am 01.09.2024 habe ich genau 45 Beitragsjahre erfüllt.Ich bin dann aber erst 62 Jahre und 6 Monate alt. Abschlagsfreie Rente kann ich aber erst mit 64 Jahren und 8 Monaten beantragen! Frage: Kann ich wenn ich 63 Jahre alt bin und selbst kündige die Zeit überbrücken indem ich Arbeitslosengeld beantrage?

10 Antworten

Bodoam 17.08.2019 | 21:12
Ansonsten aber gilt, falls der Gesetzgeber alles so belässt, wie bisher, wenn Sie die 45 Jahre erreicht haben, sind Sie durch. Dann ist völlig Boogie, was Sie danach treiben. Aber, wie der Vorredner schrieb, es ist noch ein bisschen Land bis dahin.
Jonnyam 17.08.2019 | 20:51
Ich würde die Frage Ende 2024 also in 5 Jahren - nochmals stellen. Bis dahin kann viel passieren, Z.B auch, dass Sie doch noch keine 45 Jahre erreicht haben. Eilt also nicht so sehr.
Modi1969am 18.08.2019 | 10:33
Hallo Harald, bedenken Sie bitte, dass der Gesetzgeber stets das Recht verändern kann (dies macht er gefühlt seit Ende der 90er Jahre fast dauernd). Was hilft Ihnen eine Auskunft aus 2019, wenn der Gesetzgeber bis zu Ihrem Rentenbeginn das Rad komplett neu erfunden hat? Andererseits: wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen fundamental ändern(Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz etc.). Nach heutiger Rechtslage ist Ihre Idee möglich. Machen Sie einfach ein Update(Beratungsstelle aufsuchen), bevor Sie in die Arbeitslosigkeit wechseln; dann gibt es auch kein böses Erwachen...
-am 19.08.2019 | 10:34
Hallo Harald, ja, grundsätzlich ist dies möglich. Bei Eigenkündigung kann die Agentur für Arbeit allerdings eine Sperrzeit anordnen. In dieser Zeit würden Sie kein Arbeitslosengeld bekommen.
Haraldam 19.08.2019 | 19:55
Vielen Dank, eine Antwort wie erhofft auf den Punkt gebracht.
Halloam 21.08.2019 | 19:45
Harald, denken Sie daran, dass bei der nächsten Rentenreform ( angeblich durch die Politik ) alles anders sein kann und auch wird. Das Arbeitsamt wird mit Sicherheit eine Sperre von 6 oder mehr Monaten ausüben. Nichts ist verbindlich bei den Aussagen der DRV. Nichts bekommen Sie bei direkter Beratung schriftlich fest zugesagt. Es hat auch schon rückwirkende Gesetzesänderungen gegeben.
Hallihalloam 21.08.2019 | 20:05
Zitat von Hallo anzeigenausblenden
Wie soll die Rentenversicherung auch verbindliche Zusagen für die Zukunft machen? Die Gesetze werden von der Politik und nicht von der Rentenversicherung gemacht. Da haben Sie wohl etwas grundsätzliches übersehen.
aber Halloam 22.08.2019 | 10:07
jetzt komm mal runter in deinem Zorn/Frust auf die DRV. Die fakenews dass die DRV für die Spargesetze verantwortlich ist und angeblich alles in der Hand hat, können Sie gerne glauben - diesen Müll aber auch noch zu verbreite, das ist in meinen Augen ein unehrliches Spiel. Wem hilft das? Zur Augangsfrage: momentan ist für den Fragesteller alles OK, ob das in 5 Jahren auch noch alles so ist wie heute weiß keiner und kein DRV mitarbeiter kann und darf ihn das schriftlich geben.
****am 22.08.2019 | 17:46
Es wird mal wieder Zeit, dass der Admin seinen Besen schwingt um diese Frust-Troll Beiträge zu löschen!
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