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Experten-Antwort

45 Jahre + Ausland

von 45er16.06.2017 | 19:26
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zählen freiwillige Beiträge in Österreich (Nachkauf von Schulzeiten ab 15. Lebensjahr) bei den 45 Jahren mit? Wenn ja, ließen sich über einen kleinen Umweg doch noch Rententräume verwirklichen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

auf die Wartezeit von 45 Jahren werden u.a. folgende Zeiten anderer Mitgliedstaaten berücksichtigt:

- Pflichtbeitragszeiten

- gleichgestellte Zeiten

- freiwillige Beitragszeiten, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen; ausgenommen sind Pflichtbeitragszeiten, in denen eine einkommensabhängige Leistung bei Arbeitslosigkeit mit Sozialhilfecharakter oder Fürsorgecharakter bezogen wurde.

Zur Klärung ob und unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihre Schulzeiten freiwillige Beiträge in Österreich nachzahlen können, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Träger in Österreich. Dieser wird Ihnen Auskunft über das geltende Nationalrecht geben.

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7 Antworten

45eram 16.06.2017 | 21:57
Hallo W*lfgang. Das Problem besteht darin, dass ich kein österreichisches Versicherungskonto habe. Daher lässt sich da leider nichts einfach über eine Kontenklärung zusammenführen. Ich suche einfach nach Wegen im Nachhinein meine 45 Jahre voll zu bekommen. Kollege Google hat mich irgendwann in Richtung Österreich gelenkt. Die Idee, die ich hatte, war über ausländische Zeiten (irgendwo hatte ich etwas wegen "Gebietsgleichstellung" gelesen) die 45 Jahre zu erreichen. Die österreichische Versicherung sagt, man kann nachzahlen für Schulbesuch in Österreich. Schulen im EWG-Raum werden aber auch anerkannt. Bevor ich aber versuche mein Geld in Richtung Wien loszuwerden (und wenig wollen die auch nicht haben) wollte ich nur wissen, ob das Ganze denn auch funktioniert. Den Merkblättern zufolge müsste ich zahlen dürfen, es ist nur die Frage, ob es mir in Sachen 45 Jahre auch hilft. Wenn das klappt, dann wäre es auch über die Nachzahlungsmöglichkeiten in Deutschland hinaus eine gute Möglichkeit, auch später noch etwas am Versicherungsverlauf korrigieren zu können. Der Umstand, dass ich im Netz keine konkrete Anleitung dazu gefunden habe, lässt mich vermuten, dass ich irgendwo eine Kleinigkeit übersehen habe Dass ich jetzt als Erster den heiligen Renten-Gral gefunden habe, kann ich mir einfach nicht vorstellen.
W*lfgangam 16.06.2017 | 21:31
Hallo 45er, grundsätzlich zählen fast alle ausländische Versicherungszeiten (nach EU- oder Abkommensrecht) auch bei den 45 Jahren mit. Freiwillige Beiträge in Österreich dürften da kein Problem sein. Führen Sie beide Versicherungskonten in D zusammen/Kontenklärung und die nächste Rentenauskunft wird das bestätigen. Gruß w.
W*lfgangam 16.06.2017 | 22:23
Zitat von 45er anzeigenausblenden
...eine interessante Variante - wenn Ihnen die Ö SV die freiwillige Versicherung dafür 'erlaubt' - entzieht sich leider meiner Kenntnis/ das SV-Recht in D reicht mir schon :-) Aber vielleicht kommen ja noch interessante Hinweise, die diese Kombination aufhellen. Für die Beitragssache in Ö wäre natürlich ausschließlich die dortige RV zuständig. Vielleicht vergewissern Sie sich zunächst, ob Sie dort einzahlungsberechtigt sind, bevor wir hier weiter spekulieren. Gruß w.
KSCam 16.06.2017 | 23:26
Ob ein Deutscher der nie in Österreich gewohnt und/oder gearbeitet hat dort Beiträge zahlen darf können Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt in Österreich doch sicher zügig abklären. Ob Merkblätter diesen Fall abdecken, bezweifle ich. Und wenn das wirklich für Schulzeiten ab 15 möglich wäre, würden Sich ungeahnte Möglichkeiten ergeben. Berichten Sie bitte über die Antwort, die Sie aus Österreich erhalten.
Schadeam 17.06.2017 | 11:01
Habe mal etwas gegoogelt. In A gibt es eine Selbst-, Weiter- und Höherversicherung und auch Nachzahlungen für Schulzeiten. Weiter- und Höherversicherung setzen voraus, dass man schon in A versichert war. Die Selbstversicherung fordert keine Vorversicherung aber den Wohnsitz in A. Aber wie die Vorredner schon geschrieben haben, lässt sich das durch eine Anfrage bei der PVA in Österreich ganz einfach klären. Allgemeingesagt müssten Sie, lieber 45er herausfinden ob die SV eines der Staaten mit denen es SV Abkommen gibt die Möglickeit der freiwilligen Versicherung vorsieht ohne dort je gewohnt oder gearbeitet zu haben. Und wenn Sie dann für die Jahre nachzahlen können die in D bei den 45 Jahren nicht mitzählen, wäre es interessant. Fleißaufgabe fürs WE: googeln Sie sich durch die Homepages sämtlicher SV Träger innerhalb der EU und der sonstigen Abkommensstaaten. Viel Spaß dabei. PS: wenn Sie wegen der Nachzahlung nach Österreich oder sonstwohin umziehen müssten, wird sich der Aufwand wohl nicht lohnen - nur um Abschläge bei der Rente in D zu vermeiden.
Deep Throatam 17.06.2017 | 12:33
In Deutschland kann man bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres auch freiwillige Beiträge für Schulzeiten nachzahlen. Falls das mit Österreich o.a. funktionieren würde, wäre folgendes zu bedenken: Wenn Zeiten in Deutschland mit ausländischen Zeiten zusammentreffen, werden die ausländischen Zeiten verdrängt. Parallele Anerkennung gibt es soweit ich weiß nicht. Dies ist z.B. bei französischen Zeiten der Fall, da die Franzosen das Trimestersystem haben.
45eram 01.02.2018 | 09:52
Das hätten wir geklärt, es funktioniert nur, wenn mindestens ein österreichischer Beitrag gezahlt wurde. Extra eine Beschäftigung in Österreich zu suchen wäre mir jetzt zuviel Aufwand. Wer aber schon in Österreich eingezahlt hat und die 45 Jahre nicht rechtzeitig schafft, könnte sich den Nachkauf von Schulzeiten als Alternative zum Abschlagsausgleich einmal ansehen. Aber den Nachkauf muss man sich auch leisten können (ca. 1100€ pro Monat).
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