Liebe Moni,
anbei die Beantwortung Ihrer Fragen.
„Bin ich jetzt automatisch über den 450,-€ job versichert bei der rentenversicherung?“
Wie „von Klützing“ bereits angeführt, sind ab 01.01.2012 die MinijobberInnen grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Aufstockung der Beitragszahlungen erfolgt somit automatisch.
„Ich kann mich doch jetzt ohne Nachteile für die Rente vom Arbeitsamt abmelden, da ich beiträge zahle?“
Die Meldung bei der Arbeitsagentur bringt Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit, findet aber nach heutigem Rechtsstand bei der Rentenberechnung keine Bewertung. Diese Zeiten zählen mit, um bestimmte Rentenanwartschaften zu erfüllen. Für die 45 Arbeitsjahre (welche notwendig sind, um abschlagsfrei mit dem 65. Lebensjahr einen abschlagsfreien Rentenanspruch zu erhalten) zählen sie jedoch nicht mit. Die Beitragszahlung des Minijobs wird jedoch mitgerechnet.
Eine Beitragszahlung und zusätzliche Meldung bei der Arbeitsagentur ist somit entbehrlich.
„Hab mal gehört bei 450,-€ wäre das eine Rentensteigerung von 4,50 € pro Jahr.“
Diese Größenordnung ist ein guter Ansatz. Genau gerechnet, wird folgendermaßen:
Arbeitsentgelt x aktueller Rentenwert = Rentenanwartschaft
Durchschnittsverdienst der Bundesbürger
450,- Euro x 12 x 28,07 Euro = 4,45 Euro
34071,- Euro*
* vorläufiges durchschnittliches Bruttoentgelt