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Experten-Antwort

450 Euro Job

von Janine08.11.2014 | 09:02
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vermutlich ist die Frage schon öfter gestellt worden, nur ich kann nichts passendes finden, also frage ich nochmal doof nach! Meine Tochter arbeitet seit ein paar Monaten bei einer Firma auf 450 Euro Basis und weil sie über 23 Jahre alt ist muss sie sich für etwas über 150 Euro selbst krankenversichern. Es bleiben also noch knapp 300 Euro zum leben über, sie bekommt von keiner anderen Stelle Geld, weil sie mit ihrem Freund zusammenlebt (ca. 1/2 Jahr). Jetzt meine Frage, wie sieht es aus mit der Rentenversicherungspflicht? Sie hat nie gesagt, das sie darauf verzichtet, aber sie zahlt auch nichts von Ihrem Einkommen, zahlt der Arbeitgeber automatisch, ohne dass Sie davon weiß? Wenn nicht, kann Sie sich Rentenversichern und was müsste Sie dann bezahlen? Ach ja, sie hat ausschließlich den 450 Euro Job, weil sie im Moment nichts anderes findet, sie sucht aber eine Ausbildung als Steuerfachangestellte, damit sie in Zukunft besser was findet. Danke und liebe Grüße Janine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Janine,

ich schließe mich den Ausführungen von Schiko an.

"Für den 450 Eurojob zahlt der Arbeitgeber 30 %

an die Minijob Zentrale

Hiervon sind 15% zur Rentenversicherung, dies

ist aber noch kein Vollbeitrag von 18,90%.

Früher konnte man auf die Versicherungs-

freiheit durch schriftliche Erklärung an den AG

verzichten, mit der Folge der Beschäftigte

hatte die 3,9% aus eigener Tasche bezahlt.

Seit 1.1.2013 fällt automatisch dieser Beitrag an, um diesen Betrag( 450 x 3,9) von 17,55

fällt der Arbeitgeberbetrag ( 450 - 17,55) ge-

ringer aus mit Euro 432,45.

Für Verträge vor 1.1.2013 muss also noch

schriftlich auf die Versicherungs Freiheit ver-

zichtet werden, damit durch die Eigenleistung

von 17,55 der Vollbeitrag erreicht wird und

es werden 4,43 Rente im Jahr gutgeschrieben."

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17 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 08.11.2014 | 09:51
Unverständlich, was Sie damit ausdrücken wollen, "Sucht eine Stelle als Azubi als Steuerfachangestellte, damit sie in Zukunft besser was findet" Wie meinen Sie das ? Für den 450 Eurojob zahlt der Arbeitgeber 30 % an die Minijob Zentrale Hiervon sind 15% zur Rentenversicherung, dies ist aber noch kein Vollbeitrag von 18,90%. Früher konnte man auf die Versicherungs- freiheit durch schriftliche Erklärung an den AG verzichten, mit der Folge der Beschäftigte hatte die 3,9% aus eigener Tasche bezahlt. Seit 1.1.2013 fällt automatisch dieser Beitrag an, um diesen Betrag( 450 x 3,9) von 17,55 fällt der Arbeitgeberbetrag ( 450 - 17,55) ge- ringer aus mit Euro 432,45. Für Verträge vor 1.1.2013 muss also noch schriftlich auf die Versicherungs Freiheit ver- zichtet werden, damit durch die Eigenleistung von 17,55 der Vollbeitrag erreicht wird und es werden 4,43 Rente im Jahr gutgeschrieben. Unklar auch der Begriff 23 Jahre und somit Pflicht zur eigenen Krankenversicherung. Natürlich greift die Familienversicherung nicht mehr, die Tochter wohnt ja auch nicht mehr zu Hause. Die 13% Zahlung des AG. zur Krankenver- sicherung bieten keinen Versicherungsschutz, deshalb ist der eigene Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung notwendig. Vorstellbar , das Alter mit 23 Jahren ist der Zusatzbeitrag von 0,25% zur Pflegeversi- cherung gemeint. Vielleicht hilft dies ein wenig weiter. MfG.
KSCam 08.11.2014 | 12:24
Um zu sehen ob ihr Eigenanteile (3,9% vom Lohn) abgezogen werden, braucht die junge Dame doch nur auf ihre Lohnabrechnung schauen oder im Personalbüro nachfragen. Und dass ein junger Mensch, der arbeiten will nichts anderes findet als einen 450 € Job ist mir eigentlich unverständlich. Wenn sie mehr als 300 € zum Leben will, soll sie sich was anderes suchen. Dabei wäre ja auch an die Zukunft = spätere Rente zu denken, mit 450 € Jobs rettet sie da nichts, egal ob sie die 3,9% zahlt oder nicht. Mit über 23 wird es da Zeit......
Matze72am 08.11.2014 | 23:32
neben dem, was die beiden Vorredner richtigerweise zusammengefassst haben, kann ggf. beiliegende Bröschüre eventuell noch vorhandene Restfragen rund um den "Minijob" für Sie hilfreich sein http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Janineam 09.11.2014 | 09:08
Zitat von KSC anzeigen
Ich bitte um etwas Respekt, ihr wisst ja gar nicht, warum sie "nur" einen 450 Euro Job hat oder warum es ihr so schwer fällt, einen Vollzeitjob zu finden. Ich möchte dazu was schreiben, meine Tochter hatte einen sehr schweren Autounfall und bei dem Trauma, was sie erlebt hat, hat sie eine mittelschwere Depression bekommen, mit der sie 1 Jahr nicht in der Lage war sich zu bewerben, bzw. zu arbeiten und ihr Arbeitgeber hat sie entlassen, nachdem er von der Depression erfahren hat. Mich hat nur die Frage interessiert, was sie an Rentenversicherungsbeiträgen selbst tragen muss und warum sie noch nichts trägt, obwohl sie sich nicht befreien lassen hat. Ich selbst bin sehr angeschlagen und fühle mich irgendwie nicht in der Lage die Texte zu verstehen! Es tut mir sehr leid das ich gefragt habe, ich hatte meiner Tochter gesagt, sie soll bei Ihrer Arbeitgeberin fragen, doch sie hat Angst, dass dann noch mehr Kosten auf sie zukommen, sie hat es schon sehr schwer. Ich mache mir nur irgendwie Sorgen!
Hansam 09.11.2014 | 09:43
Zum Glück ist Ihre Tochter ja erst 23 Jahre und hat noch alle Möglichkeiten. Als ich mit 24 Jahren mein Studium anfing war ich einer der Ältesten und ich dachte ich sei schon zu spät dran. Die Zeiten haben sich geändert. Die Frage nach der Rente bei einem 450 Euro Job erübrigt sich - auch mit einem Vollzeitjob und einem Durchschnittseinkommen wird nicht mehr als 800 Euro Rente herauskommen.
Schießl Konradam 09.11.2014 | 10:47
Kann Ihre erneute Antwort schon verstehen, eigentlich wollten Sie ja nur wissen wie es steht mit der Rentenversicherung. Deshalb nochmals: Vertrag abgeschlosssen bis 31.12.2012 beinhaltet nicht automatisch den Eigenanteil von 3,9%. Nur durch schriftliche Erklärung er- folgt die Aufstockung auf 18,9% . Neuverträge ab 1.1.2013 enthalten automatisch die 3,9% Zuzahlung, damit der Beitrag als vollwertig gilt. Wer dies aber nicht will, muss diese dem AG. schriftlich mitteilen, für Verträge vor 1.1.2013 kann wie bisher, der Verzicht auf die Ver- sicherungs Freiheit erklärt werden. Mit Eigenanteil entstehen 4,43 Rente, ohne Eigenanteil ( 4,43 : 18,9 x 15%) nur 3,52 Rentenwert. Viel wichtiger aber, bei Vollbeitrag 1 Jahr An- rechnung, Voraussetzung für Erwerbsmin- derungsrente und Teilnahme an Reha Maß- nahmen gegeben. MfG.
Janineam 09.11.2014 | 11:31
Ich habe seit ich 17 Jahre alt bin fast durchgängig gearbeitet, ich war das 1. Lebensjahr meiner Tochter zu Hause, aber dann bin ich schon wieder für ein paar Stunden angefangen. Ich bekomme jetzt EU-Rente von 612 Euro, na ja ich bin auch erst 46 Jahre alt und die Rente bekomme ich schon 3,5 Jahre! Ich hoffe, dass ich irgendwann mal wieder arbeiten kann, denn so bin ich aufgewachsen: "nie ohne arbeit sein!"
Schießl Konradam 09.11.2014 | 10:53
Zitat von Hans anzeigen
Das kommt auf Beitragsjahre an. Durchschnittsverdienst 34857 in 2014 ergibt 1 EP. ist gleich nach 45 Jahren für den Eck- Rentner ( 28,61 x 45) 1287,45 Bruttorente minus 10,25% Abzüge-Kranken/PflV.) 131,96 verbleiben Netto 1155,49. MfG.
W*lfgangam 09.11.2014 | 14:04
...privat/freiwillig KV/PV-Versicherte lassen sich von dieser Meldung bitte nicht erschrecken, da der Auszahlungsbetrag (weiterhin) über der 'Brutto-Rente' liegt ;-) Gruß w.
Schießl Konradam 09.11.2014 | 16:24
In der Tat, wenn man vom Brutto 612 60,18 ( 10,25%) abzieht kommt Nettol 551,82 raus. Nach der neuen Mengenlehre scheint dies über 612 Euro zu liegen!?
Schießl Konradam 09.11.2014 | 12:36
Großes Lob für den sachlichen Beitrag. Wichtig dabei aber immer, Brutto oder Netto zu nennen, immerhin 10,25% Netto geringer als Brutto. MfG.
Janineam 09.11.2014 | 16:25
612 Euro Netto
W*lfgangam 10.11.2014 | 19:32
Uuups, ist Schiko jetzt in den "Experten-Modus" gewechselt ;-) Und wenn eine Fragestellerin sagt, sie _bekommt_ xyz an Rente, muss nicht mit kruden Brutto/Netto-Vergleichen hinterher gefragt werden - DAS ist der Auszahlungsbetrag. Sagte hier jemand was von Mengenlehre? ...egal, ich halte es für schlichte Arithmetik . Nochmal betont, vom vermeintlichen so genannten 'Brutto'-Rentenbetrag ist mitnichten _immer_ ein Abzug von 10,25 % zu machen ...die Tage waren einige sehr gut 'betuchte' künftige Rentenbezieher mit PKV bei mir, die freuen sich über den 7,3 %igen Zuschuss zur 'Brutto'-Rente - so eine Aussage "da gehen immer 10,25 % runter" ist daher Blödsinn und nicht ohne Einschränkungen zu machen! Gruß w.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 10.11.2014 | 23:40
Es ist ja allgemein bekannt, Zahlen Verdreher führen oft zu falschen Ergebnissen, Wortverdreher haben es noch schwerer. Es ist doch klar, bei freiwillig in der Gesetzlichen wird der Anteil des Zahlbetrages höher als der Brutto Rentenbetrag durch Aus- zahlung von 7,3% Anteil. Dies ist auch bei PKV Versicherten so, wenn der Zuschuss von 7,3% pflichtgemäß beantragt und ausbezahlt wird, der Gesamtbeitrag an die Krankenversicherung vom Rentner aufzu- bringen ist. Stelle nochmals fest, es ging ausschließlich um die Prozente bei der gesetzlichen Rente ganz gleich, ob pflicht-oder freiwillig versich- ert. Unser Speziallist in Rentenfragen-zweifelsohne dies ist er- nimmt einfach nicht zur Kenntnis, der Beitragssatz ist mit 15,50% gleich hoch. Davon übernimmt der Rentenversicherungs- träger 7,3%.Den Beitrag zur ges Pflege- versicherung muss der Pflichtversicherte dagegen alleine aufbringen. Er beträgt 2.05%, wer keine Kinder hat, zahlt noch einmal 0,25% Der freiwillig gesetzlich Versicherte erhält auf Antrag einen Beitragszuschuss von 7,3% Nachteil, der freiwillig Versicherte-es sind zwar nur 14,9%-zahlt auch für Mieteinnahmen,Zins und Dividenden-, den Prozentsatz von 14,9%. 8,20 AN-Anteil und 2,05 ergeben nun mal bei Rente 10,25% Rentenminderung,somit aber den Zahlbetrag. Der Eintrag, deshalb so spät, da ich bei einer Bankveranstaltung mit Stoiber Verehrer? Krebs war. MfG.
W*lfgangam 11.11.2014 | 00:18
...alles -ähhhh, klar -ähhh ...ehmmm, wir haben das ...ähhh, ehmmm, jetzt ähm, ähmmm, reziprok zur konjunktur ...ähmm - wo war ich - ähmmmm gleich, verstanden. Ich weiß schon, was Sie meinen – versuchen Sie es nie einem anderen zu erklären ;-) Gruß w. ...hatte irgendjemand nach % gefragt ? ….ähmmmmm, ehmm – selbst der ex-bmp würde ob dieser frage ...verstummen ;-)
GroKoam 11.11.2014 | 07:31
Ehrlich Konni, wieviel Weißbier haste schon wieder in der Birne?
Schießl Konradam 11.11.2014 | 10:48
Trinke kein Bier, regelmäßig aber Rotwein Lese ich Ihre Bemerkungen sind diese nicht nur Groß-Kotzig, oft auch sehr rauschig geprägt. Merke: "Was Du nicht willst, dass man Dir tu, füg auch keinen Anderen zu"
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