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Experten-Antwort

450,00€ Job Arbeitgeber Zieht 3,7% für Rente ab zahlt aber diese 16,65€ nicht an die Knappschft

von Heini26.05.2017 | 14:24
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo in die Runde, habe einen 450,00 Euro Job habe keine Rentenbefreiung Unterschrieben Arbeitgeber zahlt die 16,65 Euro aber nicht an die Knappschaft. Zieht diese aber bei mir ab. Jetzt war eine Prüfung und es ist AUFGEFLOGEN nötigt mich jetzt das ich den Befreiungsantrag Unterschreiben soll was machen? Wen ich nicht Unterschreibe was Passiert mit der Firma. PS: Ich Glaube die hat die Falsche Schlüssel Zahl bei der Ersten Meldung angegeben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Natürlich ist es wichtig, vollwertige Beiträge zu zahlen. Sie sichern ja damit auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Rentenbeiträgen.

Im Übrigen dürften wir uns bei dem rückdatierten Befreiungsantrag im strafbaren Bereich befinden (siehe § 111 SGB IV). Deswegen sichert ein Hinweis an die Minijobzentrale tatsächlich ihre Ansprüche. Sind Ihnen darüber hinaus die Rentenbeiträge tatsächlich vom Lohn abgezogen worden sein, können Sie diese sich unabhängig von der tatsächlichen Abführung an die Minijobzentrale im Rentenkonto anrechnen lassen (siehe 203 SGB VI). Deswegen unbedingt die Lohnbescheinigungen sammeln und bei der nächsten Kontoklärung einreichen.

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13 Antworten

Herz1952am 26.05.2017 | 14:46
Das darf der Arbeitgeber nicht. Er ist ja nicht damit belastet. Vermutlich macht er die Lohnabrechnung noch manuell. Ansonsten ist nicht mal Mehrarbeit, sondern Ihre Beiträge werden mit den anderen Rentenbeiträgen bei "Computer-Abrechnung" online mit überwiesen. Vielleicht kennt er oder seine Mitarbeiter das Lohnabrechnungsprogramm nicht komplett und weis nicht wie er die Einmaldaten für solche Abrechnungen eingeben soll. Sprechen Sie mal mit Ihm in diesem Sinne mal darüber. Eine Lösung wird es schon geben. Allerdings hat er Ihnen ja die Beiträge abgezogen und nicht abgeführt. Entweder ist er "kriminell" oder kennt sich überhaupt nicht aus. Er sollte dann am besten mal seinen Steuerberater fragen, denn der bzw. die Mitarbeiter kennen sich auch in dieser Materie bestens aus und können ihn aufklären. Sie alleine haben das Recht, dass Sie Ihre Rente "aufstocken" oder darauf verzichten. Was sich für Sie lohnt, das müssen Sie wissen.
eosam 26.05.2017 | 15:00
@ Herz: gut erklärt ergänzend: Sie können auch das Kontaktformular der Minijob-Zentrale direkt verwenden https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/02_ko… Von Vorteil, aber nicht zwingend, wäre die Angabe der (achtstelligen) Betriebsnummer, damit der Mitarbeiter ins Arbeitgeber-Konto mal reinschauen kann. Ggf. hat der Arbeitgeber nach der Betriebsprüfung ja schon längst reagiert. Die Betriebsnummer könnte ggf. auf dem Gehaltszettel oder der Jahresmeldung enthalten sein. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zu der Sie scheinbar genötigt werden, wäre auch nur für die Zukunft gültig. Selbst wenn Sie die Befreiung unterschrieben, befreit es den Arbeitgeber nicht die fälligen Beiträge/Ihre Beiträge nachzuentrichten. Das Verschulden des Arbeitgebers ist nicht Ihr Versäumnis.
Heiniam 26.05.2017 | 15:45
Hallo Erstmals DANKE. Die Bescheinigung hat sein Steuerberater ZURÜCKDATIERT. Kann mir jemand die Schlüssel Zahl Nennen? (Für aufstocken) Als Erstes hatte ich bei der Minijob Zentrale Angerufen die dürfen mir KEINE AUSKUNFT geben. Jahresmeldungen habe ich nie Erhalten.
Heiniam 26.05.2017 | 18:40
Hallo Die sollen mir nichts zurück zahlen die sollen die Ca 1000,00€ (Seit 01,01,2013)an die Mini Job Zentrale Zahlen natürlich Plus Säumnis Zuschlägen. Ich möchte meine Rentenbeiträge Weiterhin Zahlen. Ich bin Bu 900,00€ plus Private Bu Plus Bezahlte eigene Wohnung. Das das nicht viel bringt weiß ich aber Kleinvieh macht auch Mist. Vielleicht Belohnt der Gesetzgeber das ja auch mal, Irgend wann wer Weiß.
Herz1952am 26.05.2017 | 16:21
Hallo Heini, Eine Auskunft über die Betriebsprüfung werden Sie keine erhalten. Sie können es aber mit Ihrer Rentenversicherungsnummer probieren, da müssten Sie über Ihr persönliches Konto aufgeklärt werden. Welche Bescheinigung hat der Steuerberater zurückdatiert? Die Anmeldung dass Sie auf die Befreiung verzichten? Das hätte er nicht gedurft. Die Jahresbescheinigungen müssten Sie aber von der Minijobzentrale nach Abschluss der Prüfung noch erhalten. Vielleicht hat der Steuerberater aber auch gemeint, dass sich die Aufstockung nicht lohnt. Das kommt auf den Einzelfall darauf an. Mit Aufstockung müssten Sie ca. 21 Jahre Rente beziehen, dass Sie die eingezahlten Beträge wieder "erhalten". Es lohnt sich eigentlich auch nur unter dem Gesichtspunkt, dass Sie evtl. eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Selbstverständlich müssten Ihnen die einbehaltenen Beträge vom Arbeitgeber wieder erstattet werden, wenn Sie auf die Befreiung verzichten. Notfalls müssten Sie einen Rechtsberater hinzuziehen, wenn er nicht zurückzahlt. Falls der Minijob Ihre einzige Erwerbsquelle ist, wird wohl Ihre Regelaltersrente unter Sozialhilfe-Niveau liegen. Eigene Zuzahlung werden bei Minijobs eigentlich nur geleistet, um die EM-Rentenansprüche aufrecht zu erhalten. Bei einem Hauptjob rentiert sich die Zuzahlung eigentlich nicht. Hierrüber können Sie sich auch von einer Rentenberatungsstelle mit Ihren persönlichen Daten aufklären lassen.
W*lfgangam 26.05.2017 | 19:32
Zitat von Heini anzeigenausblenden
Hallo Heini, im Rahmen einer Kontenklärung bei Ihrer zuständigen DRV (Termin in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ausmachen) könnten Sie die Zeiten als Pflichtbeitragszeiten geltend machen - die Gehaltsabrechnungen über den Beitragsabzug beifügen - und auch so kommen die Pflichtbeiträge in Ihr Rentenkonto. Alles Weitere wird im DRV-Hintergrund abgewickelt, ohne dass Sie damit belastet werden. Gruß w.
Klugpuperam 26.05.2017 | 20:56
Hallo. Wenn bei einer Betriebsprüfung herauskommt, dass ein Minijob ohne Befreiung vorliegt, aber nicht die vollen Beiträge gezahlt wurden, dann werden die fehlenden Beiträge (plus Säumniszuschläge) nachgefordert. Eine Betriebsprüfung erfasst in der Regel 4 Jahre, also reden wir über maximal 800€ an Beiträgen plus Säumniszuschläge. Insgesamt niedriger 4-stelliger Betrag, also nichts was im Normalfall die Insolvenz zur Folge hat. Gegebenenfalls sind Meldungen zu korrigieren. Von 6-5-0-0 (nur pauschale Beiträge) auf 6-1-0-0 (mit Eigenanteil). Falls Sie einen gefälschten rückdatierten Befreiungsantrag unterschreiben sollten, dann käme Ihr Arbeitgeber um die Nachzahlung herum. Gegebenenfalls sollten Sie die Minijobzentrale als Einzugsstelle wissen lassen, dass Ihr Arbeitgeber mit dem Wunsch nach..., nennen wir es spaßeshalber "Urkundenfälschung", an Sie herangetreten ist. Den Umweg über die Minijobzentrale empfehle ich daher, dass Sie von der Betriebsnummer, die Sie der jährlichen Meldung zur Sozialversicherung entnehmen können, nicht auf den zuständigen Rentenversicherungsträger schließen können, der für die Betriebsprüfung zuständig ist. Eigentlich ist die Sache ganz harmlos und kann in jedem Betrieb einmal passieren. Jedenfalls bis zu der Idee mit der rückdatierten Bescheinigung. Da wird es wirklich kriminell. Melden macht frei und belastet den, der es verbockt hat! Und das sind nicht Sie! (Zumindest bis jetzt nicht.)
Lisam 27.05.2017 | 11:26
Was bei mir eher die Frage aufwirft, ob er denn seinen Arbeitgeberanteil gezahlt hat !? Den muss er ja eh zahlen, da hätte er dann auch gleich alles zahlen können... So oder so ne Sauerei, was er da veranstaltet. Leider gibt es viele AG bzw. Steuerberater die genau keine Ahnung haben was sie da tun, aber die heißen auch Steuerberater und machen eben alles andere mit. (jaja, ich bin da grad von einem besonders genervt ;-) ) @Herz1952: mit den geringfügigen Beiträgen mit Zuzahlung kann man auch die Wartezeiten vollbekommen. @W*lfgang: ob das so einfach über die Kontenklärung geht, wage ich zu bezweifeln. Gehaltszettel reichen normalerweise nicht als Nachweis. Ist aber an sich nicht notwendig, da der Betriebsprüfer ja schon da war und festgestellt hat, dass da Mist gebaut wurde. Somit müsste die Einzugsstelle dem AG jetzt auf die Füße treten.
Herz192am 27.05.2017 | 19:27
Hallo Heini, Hier ein Beitrag zu diesem Thema, ob es sich rentiert: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Ich habe das mal ausgerechnet und hoffe dass ich mich nicht irre. Sie zahlen ca. 200 Euro selbst pro Jahr, das wären -,54 Euro/monatlich mehr Rente, also im Jahr 6,48 Euro mehr Rente. Beachten Sie bitte, dass Ihr Arbeitgeber auch bei einer Befreiung von der RV-Pflicht den Arbeitgeber Pauschal Betrag von ca. 15 % zahlen muss, der Ihrer Rente zu Gute kommt. Schönes Wochenende.
Urschlauam 28.05.2017 | 01:45
an Herz192 Ich habe jetzt Schwerbehinderung anerkannt bekommen und kann dann mit 60 und 11 Monaten Rente mit Abschlag beziehen. Somit haben sich die Abschläge vom Minijob mehr als gelohnt, nicht wegen der 54 cent Rentenerhöhung im Monat, sondern wegen der 35 Jahre, die ich sonst (wegen der Kinder) nicht zusammenbekommen hätte. Noch etwas, meine Tochter bezahlte für Ihren Minijob nach dem Abi immer Pflichtbeiträge und hatte dann bei Arbeitsbeginn bereits 66 Monate zusammen - das bedeutet, dass Sie jetzt nach 3 Jahren Arbeit, davon vereits 2 Jahre über der Rentenbeitragsbemessungsgrenze im Notfall schon eone Erwerbsunfähigkeitsrente bekäme. Normalerweise arbeitet man ja nach dem Studium erst mal 5 Jahre ohne Absicherung. Auch mein Sohn, der noch studiert, zahlt Pflichtbeiträge, denn hat er auch bei Arbeitsbeginn bereits diesen Schutz!
Rentensputnikam 28.05.2017 | 08:09
@Urschlau: Sehr richtig in der geringfügigen Beschäftigung Pflichtbeiträge zu zahlen. @ Herz1952: Oft ist es falsch, nur den materiellen Teil einer Pflichtbeitragszahlung zu betrachten oder warum glauben Sie hat der Gesetgeber seit 2013 neu beginnende geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungspflichtig und nur auf Antrag versicherungsfrei gemacht? Gerade auf diesen Umstand sollte in diesem Forum hingewiesen werden!
SuchenUndFragenam 31.05.2017 | 16:48
Zitat von Heini anzeigenausblenden
nötigt mich jetzt das ich den Befreiungsantrag Unterschreiben soll was machen? Wen ich nicht Unterschreibe was Passiert mit der Firma.
Auf keinen Fall unterschreiben! Sie wollen doch Ihre Rentenansprüche gesichert wissen! Außerdem ist Ihnen das Geld ja abgezogen worden. Sie hätten sonst einen Anspruch auf verzinste Auszahlung des fehlenden Geldes. Diesen Rechtsstreit mit der Firma wollen Sie doch nicht ausfechten? Was mit der Firma passiert, sollte in dem Fall weniger Ihr Problem sein. Wenn die wegen der noch zu zahlenden Gelder pleite geht, wäre sie auch so pleite gegangen.
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