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Experten-Antwort

450€-Job

von hopesolo13.07.2015 | 21:46
935 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bezieh eine Altersrente wg/ Schwerbehinderung ( 63 J ) - 730 € - und möchte einen Minijob beginnen, bei dem der Verdienst zwischen 200 und 450 € pendeln wird. Was muss ich beachten - Finanzamt?, Vertragsmodalitäten, KK...?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hopesolo,

aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht verweise ich auf die zutreffenden Ausführungen von „W*lfgang“. Hinsichtlich Ihrer Fragen zum Steuerrecht, zu Arbeitsrecht und zur Krankenversicherung kann ich im Rahmen dieses Forums leider keine Aussagen treffen. Hier sollten Sie sich im Zweifel direkt mit dem zuständigen Finanzamt/einem Steuerberater, einer Gewerkschaft/einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

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5 Antworten

W*lfgangam 13.07.2015 | 22:43
Hallo hopesolo, bei einer Beschäftigung/Tätigkeit mit Einkommen wären Sie zunächst grundsätzlich verpflichtet, der DRV eine Mitteilung darüber zu machen - so lange Sie die Minijob-Grenze von 450 EUR mtl. nicht reißen, allerdings doch nicht. Achten Sie darauf, dass in nicht mehr als 2 Monaten Sonderzahlen erfolgen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Mehrarbeits-/Sonderzahlungen), sonst wird im 3. Monat mit mehr als 450 EUR Ihre Rente 'rasiert'. Finanzamt: da der Arbeitgeber bereits pauschale Lohnsteuer zahlt - da müssen Sie nicht aktiv werden (aber, je nach Höhe Ihrer Rente und weiterer etwaiger Einkommensarten ist da eher das Finanzamt für treffendere Auskünfte zuständig). KK: ist auch mit dem pauschalen AG-Beitrag abgegolten. Verträge: Hmm, ja gern, machen hier alle Rentenexperten gern, sich in Arbeitsrecht zu vertiefen ;-) Nein, da kann Ihnen hier keiner weiter helfen - achten Sie auf Mindestlohn ... Gruß w.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 14.07.2015 | 11:10
Mit 52 Stunden im Monat a/ 8,50 Stundenlohn bleiben Sie bei 442 Brutto innerhalb der Euro- grenze. 900 mtl. 2 mal wurden ja schon genannt. Schlecht sind Sie beraten, wenn Sie im Vorfeld eine Vorausberechnung des Beamten-ob steuer- pflicht- für die Hauptbeschäftigung etc. besteht, die Auskunft wird lauten, reichen Sie die Steuererklärung ein, dann ersehen Sie was rauskommt. Richtig aber ist, für 2015 beträgt das steuer- freie Existenzminimum 8472/16944 led./vh.. Brutto höher, da ja (wesentlich) Kr,/Pfl.V. noch Abzugsbeträge sind. MfG.
W*lfgangam 14.07.2015 | 20:13
Zitat von Schießl Konrad abgekürzt Schiko.. anzeigenausblenden
Ach Konni, ...weder liegt hier eine Hauptbeschäftigung vor (was auch unwichtig wäre, da - siehe ff.), noch werden bereits pauschal besteuerte Minijobs Gegenstand der ESt-Erklärung (dafür werden ja bereits 2 % pauschalierte LSt. vom AG abgeführt/ggf. dem Minijobber in Rechnung gestellt) - bei Minijobs, die über 'Lohnsteuerkarte' laufen oder über 20 %ig pauschalierte Lohnsteuer abgewickelt werden, hätten Sie Recht. 3 mögliche Besteuerungsarten für Minijobs - das wussten Sie doch schon/haben sich nur verstellt ;-) Gruß w. PS: bemühen Sie einfach mal eine Suchmaschine Ihrer Wahl "minijob und steuererklärung", um die rechtlichen Kenntnisse von vorgestern aufzuhübschen. Oder nehmen Sie diesen Link der DRV (ohh, sogar die DRV weiß Bescheid ;-)): http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… ...und das ist seit 01.04.1999 Allgemeinwissen eines Rentenberaters, dazu muss man kein "Steuer-Fuzzi" sein ;-)
GroKoam 15.07.2015 | 08:49
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Schlecht sind Sie beraten, wenn Sie im Vorfeld eine Vorausberechnung des Beamten-ob steuer- pflicht- für die Hauptbeschäftigung etc. besteht, die Auskunft wird lauten, reichen Sie die Steuererklärung ein, dann ersehen Sie was rauskommt.
Ach Konni, ...weder liegt hier eine Hauptbeschäftigung vor (was auch unwichtig wäre, da - siehe ff.), noch werden bereits pauschal besteuerte Minijobs Gegenstand der ESt-Erklärung (dafür werden ja bereits 2 % pauschalierte LSt. vom AG abgeführt/ggf. dem Minijobber in Rechnung gestellt) - bei Minijobs, die über 'Lohnsteuerkarte' laufen oder über 20 %ig pauschalierte Lohnsteuer abgewickelt werden, hätten Sie Recht. 3 mögliche Besteuerungsarten für Minijobs - das wussten Sie doch schon/haben sich nur verstellt ;-) Gruß w. PS: bemühen Sie einfach mal eine Suchmaschine Ihrer Wahl "minijob und steuererklärung", um die rechtlichen Kenntnisse von vorgestern aufzuhübschen. Oder nehmen Sie diesen Link der DRV (ohh, sogar die DRV weiß Bescheid ;-)): http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… ...und das ist seit 01.04.1999 Allgemeinwissen eines Rentenberaters, dazu muss man kein "Steuer-Fuzzi" sein ;-)
Du mußt sehr einsam sein, greif doch mal zum Telefon und ruf die Seelsorge an. Die helfen Dir bestimmt.
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