Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie regelmäßig nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können.
Da es sich bei der von Ihnen beschriebenen Arbeit um einen Minijob handeln dürfte, bei dem der Verdienst unter 450 € liegen dürfte, wird dieser Vorgang in aller Regel zu keiner Überprüfung der Arbeitszeit führen.
So gesehen befürchte ich keine negative Folgen für Ihre Rente.
Da Sie nach den im Rentenbescheid aufgeführten Mitteilungspflichten die Aufnahme einer Beschäftigung ohnehin zu melden haben, schlage ich Ihnen vor, Ihre Absichten der DRV schriftlich mitzuteilen und nachzufragen, ob das negative Folgen im Einzelfall hat. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.