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Experten-Antwort

5 Stunden die Woche

von Maria 2.03.06.2015 | 08:24
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8 Antworten

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Hallo, ich bekomme eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich könnte (um die kleine Rente aufzubessern) eine Tätigkeit (Minijob) bekommen. Dieser wäre einmal die Woche 5 Stunden. Ich lese aber, ich darf nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. Es ist aber nur einmal die Woche. Viele Grüße Maria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie regelmäßig nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können.

Da es sich bei der von Ihnen beschriebenen Arbeit um einen Minijob handeln dürfte, bei dem der Verdienst unter 450 € liegen dürfte, wird dieser Vorgang in aller Regel zu keiner Überprüfung der Arbeitszeit führen.

So gesehen befürchte ich keine negative Folgen für Ihre Rente.

Da Sie nach den im Rentenbescheid aufgeführten Mitteilungspflichten die Aufnahme einer Beschäftigung ohnehin zu melden haben, schlage ich Ihnen vor, Ihre Absichten der DRV schriftlich mitzuteilen und nachzufragen, ob das negative Folgen im Einzelfall hat. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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7 Antworten

santanderam 03.06.2015 | 08:33
Nur UNTER 3 Stunden pro TAG sind erlaubt.
Schorscham 03.06.2015 | 14:29
So ist es! Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,75 Stunden nicht überschreitet. Die hier schon häufiger genannten "2 Stunden u. 59 Minuten" sind total unrealistisch und würden beim zuständigen Sachbearbeiter höchstens ein verständnisloses Kopfschütteln auslösen. Wer behauptet, "2 Std. u. 59 Min." arbeiten zu können aber keine 3 Std., der macht sich höchstens lächerlich.
Richardam 03.06.2015 | 16:26
5x2h und 59min geht,aber 1x5h geht nicht?wer soll das verstehen? ich könnte mir eher vorstellen,6 tage Energie zu sammeln um dann am 7. tag arbeiten zu können....
KSCam 03.06.2015 | 17:28
Hat doch keiner (zumindest kein Experte oder DRV Mitarbeiter) gesagt, dass 1 x 5 Stunden nicht gehen. Natürlich gibt es Konstellationen, wo solche Modelle auch bei EM Rentnern problemlos möglich sind. Deshalb hat der Experte wohl auch geagt Maria 2 . soll dies per Anfrage im Vorfeld klären. Theoretisch könnte man auch auf Kosten der Restgesundheit arbeiten trotz festgestellte volle EM, auch das ist nicht verboten. Ist eben alles nicht ganz so einfach......:)
Maria 2.am 03.06.2015 | 18:25
Vielen Dank.
Schorscham 03.06.2015 | 19:55
Wo steht das denn? Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, dass es äußerst unglaubwürdig ist, wenn jemand behauptet, zwar "2 Std. u. 59 Min. pro Tag" arbeiten zu können aber angeblich keine 3 Stunden. Natürlich ist es u.U. möglich, auch mehr als 3 Stunden zu arbeiten. Wer ein starkes Nervenkostüm besitzt, kann das ja mal austesten. Mir wäre das allerdings zu gefährlich. Ist die Rente nämlich erst mal futsch, kann es Jahre dauern, bis man sie (vielleicht) zurückbekommt. ;-)
W*lfgangam 03.06.2015 | 22:36
Hallo santander, Sie kennen sich wirklich 'gut' aus ...bekommt man die 'Erlaubnisscheine' etwa bei Ihnen? Wenn Sie und Maria 2. mehr wissen wollen, wie weit die 'Erlaubnisrechte' gehen, lesen Sie diesen Beitrag bis zum Ende (sind ja nur die gängigen Rechtsauslegungen der DRV/nach gerichtlichen Vorgaben): https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
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