Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

58 + Programm

von Mich09.01.2019 | 10:52
402 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo bei uns in der Firma wird zur zeit ein 58+ Programm geführt. bedeutet alle ma/innen die bis ende 2020 58 jahre alt sind können mit 2 verschiedenen abfindungsangeboten dran teilnehmen. da ich hier sehr unwissend bin , an was sollte man alles denken? vg Mich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mich,

diese Frage ist leider viel zu komplex, als dass man sie hier im Rahmen dieses Forums hinlänglich beantworten könnte. Sie sollten daher zunächst eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufsuchen und sich dort - möglichst unter Vorlage der entsprechenden Abfindungsangebote Ihres Arbeitgebers - individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jonnyam 09.01.2019 | 12:14
Der AG möchte die AN doch sicherlich frühzeitig loswerden, oder? Unter welchen Bedingungen gibt es denn die Abfindungen? Wodurch unterscheiden sich die beiden Abfindungen?
Guten Tag allerseitsam 09.01.2019 | 17:36
Guten Tag, ein sehr wichtiges und komplexes Thema. Wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können sie sich dort fachkundig und kostenfrei beraten lassen. Wenn sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, sollten sie jetzt mit 58 Jahre (es lohnt sich auch noch in diesem Alter) eintreten und sich beraten lassen.
W*lfgangam 09.01.2019 | 19:59
Zitat von Guten Tag allerseits anzeigenausblenden
Hallo Guten Tag allerseits, Sie haben vergessen, Ihren Beitrag als 'Werbung' zu kennzeichnen ;-) Vertrauen Sie darauf, dass die Beratungsstellen der DRV und auch Versicherungsämter im Detail das 'Angebot' der honorierten Auflösungsbeendigung auch ohne weiteren Mitgliedsbeitrag zuverlässig beraten können – umsonst. Nebenbei: die mir bisher vorgelegten 'Vorschläge' von privaten Beratungsunternehmen, insbesondere für MA VoBa, SpaKa, waren durchaus schlüssig dargestellt ...den _richtigen_ rentenrechtlichen Teil (Malus bei nicht SV-Beschäftigung bis Altersrentenbeginn ./. teilweise Überbrückung durch ggf. 'verschobenes' ALG) ./. Abfindungszahlung (fürs Gehalt, für etwaige freiwillige Rentenbeiträge), nebst ggf. KV-Beurteilung, hängt man dann noch hinten dran. Etwas sehr komplex das Ganze ...alle Achtung für jeden Gewerkschafter, der für sein hierfür erforderliches weit gefächertes SV-Wissen jeden EUR Mitgliedsbeitrag wert wäre – OHNE ZUSÄTZLICH andere kostenfreie Behörden mit der 'Zulieferung' an Informationen zu bemühen, um das Gesamtpaket überhaupt bewerten zu können ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026