Wie ex58er ausgeführt hat, ist eine Voraussetzung, nach dem 58 1/2 Lebensjahr mindestens 12 Monate (= 52 Wochen) arbeitslos gewesen zu sein. Sind diese 12 Monate erfüllt, ändert die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nichts am Anspruch.