Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Alice Pech,
nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen.
Bezüglich der Verletztenrente wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Hallo, leider ist der Spielraum von gesetzlichen Regelungen im Korridor sehr begrenzt. MfgWegen der Verletztenrente wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft. Als Altersrentner (bes. lang. Vers.)bekommen Sie doch die volle abschlagsfreie Rente, für was braucht es dann die Prüfung einer Erwerbsminderung? " Renten gibts nicht von der DRV.....:)Guten Tag, gibt es keine weiteren gesetzlichen Regelungen für den Fall bzw. Ausfall der Fortführung der Erwerbstätigkeit im Korridor zwischen der Altersrente für besonders langjährige Versicherte (63+x) und der Regelaltersgrenze (65+x), außer der bekannten Hinzuverdienstregelungen? Das meine Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagfrei gezahlt wird ist mir bewusst. Meines Wissen wurde jedoch deren Höhe nicht bis zur Regelaltersgrenze (65+x) hochgerechnet, sondern nur bis zu deren Inanspruchnahme (63+x)? Über eine Expertenmeinung würde ich mich freuen.
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