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Ab wann EM-Rente?

von VK30.04.2007 | 12:01
1558 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage: Sollte ein Antrag auf EM-Rente (egal ob voll-oder teilw.) bewilligt werden, zählt der Tag der Antragstellung od.der Tag d.Bewilligung? Bei Antragstellung:Wird rückwirkend gezahlt u.dann mit dem ALG od.Krankengeld verrechnet? Geht es schneller,wenn man schon b.Antragstellung alle ärztl.Unterlagen mitschickt? Macht es einen Unterschied, ob man den Antrag auf Willen der KK od.AA stellt? Viele Fragen mit der Bitte um viele Antworten. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Anfrage lässt sich nur vor Ort - in einer Auskunfts/- und Beratungsstelle - verbindlich abklären.

Ansonsten ist den Ausführungen von user KSC zuzustimmen.

MfG

5 Antworten

----am 30.04.2007 | 12:10
Es gilt der Leistungsfall. Das heißt ab wann bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt wird. Wird ein Leistungsfall festgestellt und der Rentebeginn fällt in den Zeitraum des Bezugs einer anderen Sozialleistung, wird die Rente verrechnet. Es kann schneller gehen, wenn Sie bereits ärtzliche Unterlagen einreichen und diese zur Feststellung der Erwerbsminderung ausreichen. Die letzte Frage kann ich nicht klar deuten. Hoffe ich versteh diese richtig. Es macht keinen Unterschied von wem sie aufgefordert worden sind. Hoffe Ihnen ein bißchen weitergeholen zu haben.
KSCam 30.04.2007 | 12:11
mein Tipp ist, dass Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen oder anrufen, dort können Ihre Frage beantwortet werden. Im Gespräch geht das m.E. besser als schriftlich, weil doch relativ viele Themen angesprochen sind. Alle "Wenn und aber" die möglich sind darzustellen, überfordert dieses Forum.
---am 30.04.2007 | 12:18
Sollten noch weitere Fragen bestehen, gebe ich KSC recht, dass dies einfacher in einem persönlichen Gespräch geklärt werden kann.
VKam 30.04.2007 | 12:18
das ging ja schnell. Vielen Dank. Aber : was genau ist der Leistungsfall? Wann eine best.Krankheit festgestellt wird?
KSCam 30.04.2007 | 12:57
Leistungsfall ist der Zeitpunkt, ab dem die Ärzte davon ausgehen, dass Erwerbsminderung vorliegt. Deshalb ist auch nicht entscheidend, ob Krankenkasse oder Arbeitsamt Sie auffordern. Wichtig ist ob Sie aus medizinischer Sicht arbeiten können oder nicht, und ab wann.
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