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Experten-Antwort

Ab wann muß ich Steuern auf EMR zahlen? Tabelle? Programm?

von seb21.01.2016 | 10:49
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich (BJ 1970) mache gerade meine Steuer. Ich bekomme ca. 1080E Bruttorente (also Arbeitsmarktrente) als Single ohne Kinder. LSK1. Mir wird bisher also keine Steuer (außer KK,Pflege) abgezogen. Mich würde interessieren, ab welcher Bruttorente ich Steuern darauf zahlen muß. Gibt es hier Tabellen oder Programme im Netz? Dieses Jahr soll die Rente ja gut erhöht werden. Möchte wissen, bis zu welcher Bruttorente ich steuerfrei bleibe. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Besteuerungsanteil Ihrer Rente hängt davon ab, wann Ihre Rente begonnen hat, siehe Tabelle im folgenden Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html

Im Übrigen empfehle ich Ihnen, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen. Dieses Forum ist nur ein Rentenforum, kein Steuerforum.

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9 Antworten

Konrad Schießlam 21.01.2016 | 11:45
Gehe davon aus die mtl. 1080 hochgerechnet er- geben 12960, etwas niedriger iom Jahre 2011. Bleibe mal bei 12960, in 2011 galten 62% steuer- pflichtig ergibt 8035,-- zunächst, minus 1400,-- 10,80% ( nach alter Rechnung) für Kranken und Pflegeversicherung - 102,-- Euro Werbungskosten Rente - 036,-- Pauschbetrag sonderausgaben -------- 6497,-- zu versteuerndes Jahreseinkommen. Das steuerfrei Existanzminimum 8652/17304 led./vh. in 2016. Ergo, erst wenn die Grenze von 8652 über- schritten wird fällt Steuer an. Goggeln "Abgabenrechner" und entsprechenden Betrag eingeben. MfG.
senf-dazuam 21.01.2016 | 17:43
Konrad Schießlam 22.01.2016 | 10:11
Eine solche Wunder Tabelle gibt es nicht. Schon deswegen nicht. das steuerfreie Existenz- minimum ändert sich ja jährlich. Die gilt auch sporadisch für die Beiträge zur Kranken/Pflegeversicherung. Was bleibt- bei der gesetzlichen Rente- ist der Prozentsatz für die Steuerpflicht der Brutto- rente, für 2015 70%, 2016 72 % usw. Sie müssen also manuell jährlich das zu ver- steuernde Renteneinkommen errechnen und bei Google eingeben. Aufruf mit Text: Abgabenrechner, sodann an- klinken: * Lohn und Einkommensteuer Rechner; * Berechnung und Information zur Eink.Steuer. * Berechnung der Einkommensteuer; * Steuerb. für Eink.Steuerpfl.für 1958-2016. . Nunmehr das manuell zu verst.Einkommen eingeben. Für 2016 20000 "berechnen" sind es 412 Steuer. MfG.
sebam 22.01.2016 | 09:18
Gibt es hier Tabellen oder Programme im Netz?
Hallo seb, über die Suchmaschine Ihres Herzens und den Worten 'rente steuerrechner' werden Sie fündig. Ohne Wertung, nehmen Sie z. B. diesen Rechner: http://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html Ggf. müssen Sie "NoScript" und/oder "AdBlock" in Ihrem Browser abschalten ... Gruß w.
Danke für die Info. Doch bräuchte ich einen Rechner, wo man nicht nur das Jahr "Rentenbeginn" (in meinem Fall 2011), sondern auch die nächsten Jahre (nicht nur 2015. 2016) eingeben kann. Ich möchte also wissen, wenn meine Rente z.B. jährlich um ca. 1% steigt, ob ich z.B. in 2020 schon steuerpflichtig bin. Und diese Tabelle finde ich nirgends. Für 2016 klappt das.... Aber nicht für 2017, 2018 etc. Danke
Konrad Schießlam 22.01.2016 | 12:30
Seien Sie mir nicht böse, auf der ganzen Welt gibt es kein Finanzamt-Finanzbeamten- der so- was bestätigen kann und darf. Sie lesen doch, nicht mal ein Steuerberater hat keine zufriedene Antwort geben können. MfG.
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