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Experten-Antwort

Abbruch med. Reha

von Lars06.05.2015 | 08:50
1269 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit Jahren eine volle unbefristete EU Rente. Vor Monaten stellte ich selbst einen Antrag auf med. Reha. Dieser wurde auch bewilligt. Leider kam ich in eine falsche Einrichtung. Dies stellte sich schon beim Gespräch mit dem Arzt da. Mir wurde eine psychosomatische Reha bewilligt. Leider bin ich seit Jahrzehnten pyschisch krank und leide an manifesten diagnosen. Daher ist eine Linderung sehr fraglich. Bei der Bewilligung hat die DRV leider meine anderen Erkrankungen übersehen. Aufgrund einer Venenerkrankung brauche ich eine intensive Lymphdrainage. Diese habe ich in der Klinik nicht fachgerecht bekommen. Nun meine Frage: Habe ich das Recht auf eine neue Reha? Es ist ja nicht mein Verschulden, dass ich in eine falsche Klinik gekommen bin. Kann ich meine Rente verlieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lars,

wenn jemand eine Rente auf Dauer bezieht, werden Leistungen zur medizinischen Reha eigentlich nur gewährt, wenn Aussicht auf Besserung besteht bzw. nur dann, wenn die Aussicht besteht die Erwerbsfähigkeit soweit zu bessern, dass ggf. die Rente wegfallen kann.

Was konkret zur Bewilligung geführt, kann ich hier leider nicht beurteilen. Es könnte aber auch sein, dass die DRV Bund als sog "zweitangegangener Träger" aufgrund § 14 SGB IX auch ohne eigentliche sachliche Zuständigkeit verpflichtet war die Reha zu leisten.

Ausschlaggebend für die Wahl der Einrichtung sind letztlich die Diagnosen, die aus den ärztlichen Unterlagen hervorgehen. Die Klinik hat eigentlich auch die Aufgabe bei Eingang der Bewilligung die Unterlagen zu prüfen, um Fehleinweisungen zu vermeiden. Sie als Versicherter haben im Übrigen jederzeit das Recht die Reha abzubrechen. Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag auf Reha-Leistungen stellen. Anhand der Unterlagen wird dann wieder geprüft, ob eine (neue) Reha-Leistung notwendig sind.

Einen Anspruch auf eine erneute Gewährung ("nur") wegen einer falschen Klinik besteht aus meiner Sicht prinzipiell nicht. Sie könnten diesen Umstand jedoch ggf. bei einem neuen Antrag mit aufführen.

Im Zweifel sollten Sie aber vor Abbruch der Maßnahme nochmals Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen.

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7 Antworten

Schorscham 06.05.2015 | 13:32
Zitat von Lars anzeigenausblenden
Eine Reha-Maßnahme wird nur dann von der DRV bewilligt, wenn hinreichende Ausicht darauf besteht, dass die vorliegende Erwerbsminderung zumindest teiweise wieder verbessert werden kann. Da Sie bereits eine volle EM-Rente auf Dauer beziehen, hält die DRV vermutlich eine rentenrelevante Besserung für wahrscheinlich. Sonst hätte sie Ihren Reha-Antrag nämlich an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Bevor Sie Ihre Reha abbrechen, sollten Sie zunächst mit Ihren Reha-Ärzten reden.
Larsam 06.05.2015 | 13:40
Hallo Schorsch, das habe ich getan und die Therapeutin meinte, dass sie nichts dagegen hat. Ich bin nicht nur Rentner, sondern arbeite auch im Arbeitsbereich einer WfbM (Werkstatt für Behinderte Menschen)
Larsam 06.05.2015 | 13:41
Hallo Schorsch, das habe ich getan und die Therapeutin meinte, dass sie nichts dagegen hat. Ich bin nicht nur Rentner, sondern arbeite auch im Arbeitsbereich einer WfbM (Werkstatt für Behinderte Menschen)
Herz1952am 06.05.2015 | 15:59
Hallo Lars, da Sie noch in einer WfbM arbeiten, ist vielleicht die Rentenversicherung für Reha Maßnahmen zuständig, weil sie auch daran interessiert ist, dass Ihre Restarbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Eine intensive LD ist allerdings auch ambulant möglich. Setzen Sie sich auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und mit der RV und klären Sie, ob nicht ein Missverständnis vorliegt und wie sich die Sachlage momentan verhält. Vielleicht könnte Ihnen auch der Soziale Dienst der Reha-Einrichtung bei dieser Angelegenheit helfen.
Larsam 06.05.2015 | 16:38
Die Kosten für die Werkstatt werden vom Sozialamt getragen. Mein Verbleib in der Werkstatt steht außer Frage. Was ist LD? Ich habe derzeit den Antrag auf die med Reha selbst gestellt
Herz1952am 06.05.2015 | 19:35
Sorry Lars, LD ist die Abkürzung für Lymphdrainage. Normalerweise ist bei einer EM-Rente auf unbestimmte Dauer die Krankenkasse für Reha-Maßnahmen zuständig. Sollten Sie jedoch die die "alte EU-Rente" bekommen, muss ich leider passen. Aber egal. Wenn Sie den Reha-Antrag selbst gestellt haben (vermutlich bei der RV), fragen Sie doch nach, was da schief gelaufen ist. Es kann Sie bei einer freiwilligen Reha niemand zwingen, diese weiterzumachen. Ob Sie eine "neue" Reha bekommen, hängt von der medizinischen Beurteilung des Maßnahmenträgers (RV oder KK) ab. Ein Recht im juristischen Sinne gibt es zunächst nicht. Ob Sie Ihre Rente verlieren können, kann ich nicht beurteilen. Da müsste mindestens eine Verbesserung Ihrer Arbeitsfähigkeit eingetreten sein. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich mit der RV in Verbindung zu setzen (vielleicht hilft Ihnen jemand von der Reha-Klinik), um die Sachlage zu klären wie Sie sinnvoll weiterbehandelt werden können. Eine Venenbehandlung durch Lymphdrainage wäre im Prinzip keine "Reha", sondern eine Heilbehandlung, die allerdings nach den Verschreibungsrichtlinien nur unter sehr begrenzten Diagnosen "verschrieben" wird. Ich habe allerdings schon mehrfach erlebt, dass ausgerechnet Psychisch Kranke Angst haben, ihre Rente zu verlieren, obwohl das meistens sehr unwahrscheinlich ist. Die Tatsache, dass Sie die Rente deswegen schon lange und auf unbestimmte Dauer erhalten, heißt, dass die Krankheit sich (leider) auch nicht bessert oder verschwindet. Haben Sie wenigstens Atteste Ihres Arztes bezüglich der Venenbehandlung beigefügt? Dies wäre sehr wichtig! Viel Erfolg.
Larsam 07.05.2015 | 12:35
Ich gehöre als Mitarbeiter im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen zur Gruppe der Arbeitnehmer. Wegen der Rente auch zur Gruppe der rentner. Beschäftigte in einer WfbM sind per Gesetz voll erwerbsgemindert. Der DRV war bekannt, dass ich lymphdrainage und nächtliche Betreuung (tv) brauche. Leide auch an chronischen Schlafstörungen. Beides war in der Klinik nicht gegeben. Während der Reha zahlt die KK keine Anwendungen
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