Liebe Bekümmerte, eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird in aller Regel bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Eine Überprüfung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente erfolgt eigentlich nur dann, wenn dem Rentenversicherungsträger Informationen zugehen, die die vorherige Entscheidung als fragwürdig erscheinen lassen. Der Widerspruch gegen einen möglichen Entziehungsbescheid hätte aufschiebende Wirkung für die Dauer des Widerspruchsverfahrens. Das Klageverfahren, im Falle eines erfolglosen Widerspruches, hat in der Regel jedoch keine aufschiebende Wirkung. Richtig ist jedoch der Hinweis von „Ouz“ auf den einstweiligen Rechtsschutz. Durch die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz kann ein Kläger beim Sozialgericht unter bestimmten Voraussetzungen vor der Entscheidung eine vorläufige Regelung (aufschiebende Wirkung) herbeiführen.