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Experten-Antwort

Aberkennung unbefristeter EM-Rente

von Bekümmerte27.10.2020 | 19:28
423 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin sehr beunruhigt und hoffe hier auf Infos. Bin seit über acht Jahren in unbefristeter EM-Rente und könnte im Sommer 2028 in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln. Wenn mir die EM-Rente aberkannt wird, wird sie m. W. weitergezahlt, wenn ich gegen den Aberkennungsbescheid in Widerspruch gehe. Stimmt das? Was passiert aber, wenn die DRV meinen Widerspruch ablehnt und ich dann vorm Sozialgericht klagen muss? Hat ein solcher Rechtsstreit auch aufschiebende Wirkung und wird die Rente bis zum Ende des Rechtsstreits weitergezahlt? Vielen Dank für sachliche Auskünfte, die Bekümmerte

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Liebe Bekümmerte, eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird in aller Regel bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Eine Überprüfung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente erfolgt eigentlich nur dann, wenn dem Rentenversicherungsträger Informationen zugehen, die die vorherige Entscheidung als fragwürdig erscheinen lassen. Der Widerspruch gegen einen möglichen Entziehungsbescheid hätte aufschiebende Wirkung für die Dauer des Widerspruchsverfahrens. Das Klageverfahren, im Falle eines erfolglosen Widerspruches, hat in der Regel jedoch keine aufschiebende Wirkung. Richtig ist jedoch der Hinweis von „Ouz“ auf den einstweiligen Rechtsschutz. Durch die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz kann ein Kläger beim Sozialgericht unter bestimmten Voraussetzungen vor der Entscheidung eine vorläufige Regelung (aufschiebende Wirkung) herbeiführen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Das ist ja komisch“, von Zeit zu Zeit ist ein sehr dehnbarer Begriff und beinhaltet, dass möglicherweise längere Zeit auch mal nicht geprüft wird. Veränderungen im Gesundheitszustand werden zudem nicht immer objektiv, manchmal auch gar nicht, wahrgenommen.

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12 Antworten

Lesen bildetam 27.10.2020 | 20:30
Eine Klage gegen einen Rentenentzug hat keine aufschiebende Wirkung. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Janaam 27.10.2020 | 20:30
Es gibt da leider keine aufschiebende Wirkung. Warum machen Sie sich da überhaupt Gedanken? Ist denn die Rente bereits aberkannt?
Grobiam 27.10.2020 | 21:50
Wird die Rente gerade überprüft? Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, die Sozialgerichtsbarkeit (SG, LSG, BSG) nicht.
Ouzam 28.10.2020 | 00:57
Die Antworten sind nur teilweise richtig. Erstmal die Klage hat keine automatische aufschiebende Wirkung wie ein Widerspruch. JEDOCH kann dies mit der Klageerhebung beantragt werden und das Gericht dann diese einfach festlegen. Das geschieht häufig und insbesondere in den Fällen in denen eine große finanzielle Lücke bestehen würde bspw weil man in Sozialhilfe fällt. Es wird schlicht häufig auf den 86a SGG hingewiesen aber der 86b komplett außer Acht gelassen.
Valzuunam 28.10.2020 | 13:12
Sollte das Sozialgericht allerdings später in Entscheidung der Rentenversicherung bestätigen, müsste die „vorläufig“ weitergezahlte zurückgezahlt werden. Also auch nicht unbedingt erstrebenswert und sollte daher gut überlegt sein. Das gilt natürlich ferner analog für die während des Widerspruchsverfahrens weitergezahlte Rente.
Das ist ja komischam 28.10.2020 | 13:58
Warum schreibt die RV dann in ihren Bescheiden, dass sie verpflichtet wäre, von Zeit zu Zeit eine derartige Prüfung vorzunehmen? Veränderungen sind doch ohnehin meldepflichtig!
Das bleibt komischam 28.10.2020 | 16:10
Sehr misteriös, einerseits wird angeblich nur bei Verdachtsmomenten geprüft, bzw. der RV Informationen zufließen oder Zweifel an der eigenen Entscheidung kommen... Wie ist denn die vermeintliche Verpflichtung zur intervallmäßigen Überprüfung von Dauerrenten begründet? Wer oder was verpflichtet die RV dazu, wenn es doch vorgeblich eigentlich ohne Anlass nicht zu prüfen ist? Ich hatte selbige erst einmal und das sehr vereinfacht, nur Frage nach Arbeitsaufnahme und ob ärztliche Behandlung weiterhin besteht. Aber in der Begründung stand, daß die RV zur Überprüfung verpflichtet sei,eben auch von Dauerrenten. Das mit der Krankheitswahrnehmung ist wohl der Tatsache geschuldet, dass eine Erkrankung heute zur EM führt, aber später vielleicht auch nicht mehr? Ihre Aussage indiziert, dass Nachprüfung genau das aufdecken soll, obwohl es diese Prüfung offiziell (ohne Anlass) gar nicht gibt in der Theorie. Die Praxis sagt was anderes, sorry!
Berateram 28.10.2020 | 20:00
Zitat von Das bleibt komisch anzeigenausblenden
Hallo „Das ist ja komisch“, von Zeit zu Zeit ist ein sehr dehnbarer Begriff und beinhaltet, dass möglicherweise längere Zeit auch mal nicht geprüft wird. Veränderungen im Gesundheitszustand werden zudem nicht immer objektiv, manchmal auch gar nicht, wahrgenommen.
Sehr misteriös, einerseits wird angeblich nur bei Verdachtsmomenten geprüft, bzw. der RV Informationen zufließen oder Zweifel an der eigenen Entscheidung kommen... Wie ist denn die vermeintliche Verpflichtung zur intervallmäßigen Überprüfung von Dauerrenten begründet? Wer oder was verpflichtet die RV dazu, wenn es doch vorgeblich eigentlich ohne Anlass nicht zu prüfen ist? Ich hatte selbige erst einmal und das sehr vereinfacht, nur Frage nach Arbeitsaufnahme und ob ärztliche Behandlung weiterhin besteht. Aber in der Begründung stand, daß die RV zur Überprüfung verpflichtet sei,eben auch von Dauerrenten. Das mit der Krankheitswahrnehmung ist wohl der Tatsache geschuldet, dass eine Erkrankung heute zur EM führt, aber später vielleicht auch nicht mehr? Ihre Aussage indiziert, dass Nachprüfung genau das aufdecken soll, obwohl es diese Prüfung offiziell (ohne Anlass) gar nicht gibt in der Theorie. Die Praxis sagt was anderes, sorry!
Fakt ist und bleibt, dass die Rentenversicherung auch unbefristete Erwerbsminderungsrenten überprüfen kann. Gleichgültig was auch immer für „Meinungen“ pro oder kontra darüber herrschen.
Maxam 29.10.2020 | 13:28
Nun die DRV Berlin hat unbefristete EU-Renten bis vor ein paar Jahren regelmäßig alle 2 Jahre überprüft! Das nannte sich Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung.....neulich wurde Ihr auch wieder Jemand von dieser Rentenstelle überprüft....er hat das auch hier angefragt.....also scheinen die Überprüfungen ja teilweise noch stattzufinden!
!am 30.10.2020 | 14:11
Nun die DRV Berlin hat unbefristete EU-Renten bis vor ein paar Jahren regelmäßig alle 2 Jahre überprüft! Das nannte sich Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung.....neulich wurde Ihr auch wieder Jemand von dieser Rentenstelle überprüft....er hat das auch hier angefragt.....also scheinen die Überprüfungen ja teilweise noch stattzufinden!
Ist die genannte DRV Berlin die DRV Berlin-Brandenburg oder die DRV Bund? Wird das nicht bei allen DRVen gleich?
Die Knappschaft prüft es auch nahezu regelmäßig!
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