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abfindung

von bvb13.11.2007 | 09:44
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wie hoch ist die steuerlast bei 80.000 eur abfindung bei der steuerklasse 1

11 Antworten

speziam 13.11.2007 | 09:47
Hallo Schiko, jetzt aber mal in die Spur
Mam 13.11.2007 | 10:02
Steuerberater und/oder Finanzamt wären hier die richtigen Ansprechpartner.
Falsches Forumam 13.11.2007 | 10:24
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Forumam 13.11.2007 | 10:29
"Beitrag von Falsches Forum, 13.11.2007, 10:24 Uhr Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung." Aber Sie werden hier bestimmt eine Antwort erhalten, da es hier auch Hilfsbereite gibt!
weiss-wasam 13.11.2007 | 10:38
googeln sie mal mit brutto-netto-rechner oder gehaltsrechner oder schauen Sie mal bei "spiegel.de"
Schiko.,am 13.11.2007 | 12:42
Gleich vorneweg, bin nur ein kleiner steuerfloh. Bitte wirklich herzlich die user ,hinweise auf"Schiko", zu unterlassen. Dies beeinflusst doch nur manche, die mich "besonders, mögen. Hätte auch ohne aufforderung stellung genommen, zur sache. Den freibetrag von maximal 11.000 gibt es nicht mehr für abfindungen. Jedoch, ( im rahmen der beendigung eines arbeitsverhätnisses), aufgrund eines bis zum 31.12.2005 entstandenen anspruchs , wenn die auszahlung der 80.000 bis 31.12. 2007 erfolgt, doch noch. Bleibt nur noch eine kleine einsparung durch die soge- nannte fünftelregelung. Zu versteuerndes einkommen 124.000 Sonderzahlung 080.000 zu verst.einkommen 044.000 ES. grundtarif 10.717 1/5 der sonderzahlung 016.000 Einkommen: 060.000 Steuer n.grundtabelle 017.286 Unterschiedsbetrag: 17286 - 10717= 6569 x 5 32.845 Einkommensteuer 2007 43.562 Bei 124.000 zu versteuerndes einkommen wären es 44.166 jahressteuer, nur 604 weniger. Über den daumen, klappt es mit 11.000 freibetrag doch noch, könnten es noch ca. 3000 weniger steuer sein. MfG.
rioam 13.11.2007 | 13:07
Hallo Schiko, da du gerade dabei bist, könntest du das auch mal für eine Abfindung bei 120.000 Euro ausrechnen ? Fünftelregelung und keine weiteren Einnahmen in dem SteuerJahr. Nach Abfindungsrechner müßte da nur wenig Steuern anfallen. Dank dir Rex
Schiko.am 13.11.2007 | 13:50
Sehr geehrter Herr Rio, würden sie mir erst mitteilen wo exakt ich diesen rechner finde. Dann kann ich meine muster- ausrechnung eingeben und vergleichen als weitere diskus sionsgrundlage. Dies wäre auch sicher für andere user lehrreich. MfG.
rioam 13.11.2007 | 14:10
http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/ Baden-Württemberg Steuerklasse 3 Kirchensteuer nein Vorauss. Jahresarbeitslohn: 10, (sonst gehts nicht) Jahreslohnsteuerfreibetrag: 0 (zur Vereinfachung) Bruttoabfindungsbetrag: 120000
rioam 13.11.2007 | 15:31
Hallo Experte, aber bitte beantworten Sie mir doch ob ich für eine Abfindung was in die Rentenkasse einzahlen muß, oder der Arbeitgeber einbehält. Da machen die nämlich ein großes Geheimnis draus, was netto übrig bleibt. Es ist schließlich ein Ausgleich für entgangenen Arbeitslohn für die Zukunft. Danke ! Rio
Schiko.am 13.11.2007 | 18:24
Kaum denkbar, dass bei auszahlung von 120.000 abfindung kein sonstiges einkommen vorhanden ist. Um den abfindungsrechner in schwung zu bringen habe ich proforma 1.000 fürs jahr eingegeben Der rechner hat 41136 steuer, 3290,88 kirchen - steuer und 2262,48 soli ausgespuckt. Auffallend nach fünftelregelung nur 16805,-- steuer, da kann was nicht stimmen. Nach der grundtabelle komme ich auf 42.488 steuer ohne abfindungsrechner. Anhaltspunkte für die fünftelregelung erkenne ich nicht. Im gegensatz zum abgeltungsrechner bassieren meine berechnungen immer auf das zu versteuernde einkommen. Dies sollen nur ungefähre anhaltspunkte sein. Mit freundlichen Grüßen.
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