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Experten-Antwort

Abfindung nach Altersteilzeit

von Ella H.13.03.2015 | 20:03
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9 Antworten

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Habe ich das so richtig verstanden laut meinem ATZ-Vertrag. Für jeden Monat Abschlag nach ATZ gibt es 5% vom letzten Brutto vor der ATZ. Ich bekomme 7 Monate Abschlag, also 35% vom letzten Brutto. Nach meiner Rechnung nur ca. 700 Euro? ist das auch noch Brutto? Bei 2,1% Abschlag reicht diese Abfindung noch keine 2 Jahre als Ausgleich. Warum das so wenig ist versteht keiner, der Staat macht Gesetze und denkt sich nichts dabei. Vielleicht gibt mir Wolfgang Antwort, Sie kennen sich aus betreff öffentl. Dienst.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella H.,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Haben Sie daher bitte Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Frage nur an Ihren Arbeitgeber, Ihren Personal-/Betriebsrat oder ggf. Ihre Gewerkschaft verweisen kann.

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8 Antworten

KSCam 13.03.2015 | 21:15
Fragen zu ATZ Vertrag und dessen Details besprechen Sie doch am besten mit Ihrem Arbeitgeber, oder? Wenn Ihnen die Abfindung zu wenig ist, stellt sich mir die Frage, warum Sie sich das nicht überlegt haben, bevor Sie! Den Vertrag unterschrieben haben. Hat Sie doch vermutlich niemand dazu unter Folter gezwungen.
Ella H.am 13.03.2015 | 22:29
Von Ihnen KSC wollte ich ja keine Antwort, Sie schreiben oft Käse in diesem Forum, vielleicht mal länger schlafen.
KSCam 13.03.2015 | 22:37
Das könnte ich leider nicht ahnen, dass Sie von manchen Menschen, die im Forum schreiben, keine Antwort wollen. Aber diesen Käse wollen Sie sicher auch nicht lesen.
Hellenam 13.03.2015 | 23:36
Sie sind oft gleich auf 100
Garstigam 14.03.2015 | 11:03
Genau, 100facher Käse, vor allem grausig stinkend!
W*lfgangam 14.03.2015 | 13:02
Hallo Ella H. ist richtig, dass sogar noch eine Abfindung zu zahlen ist, wenn die Altersrente nur mit Abschlag möglich ist. Allerdings ist dabei vom letzten vollen Brutto vor ATZ-Beginn auszugehen - und natürlich sind es steuerpflichtige Einkünfte. Ob und wofür es reicht, sei dahingestellt. Es sind tarifvertragliche Regelungen zur ATZ, die für jede/n gleichermaßen zum Zeitpunkt des ATZ-Vertragsabschlusses gelten – man/frau kann/konnte den Vertrag unterschreiben (vorher durchlesen, ggf./immer die rentenrechtlichen Folgewirkungen vorher checken lassen!) oder es sein lassen. Und der 'Staat' ist in diesem Fall außen vor, die Regelungen haben die Tarifvertragsparteien (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) selbst getroffen. Zum Nachlesen z. B. hier (§ 5 Abs. 7 TV-ATZ): http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loa… Gruß w. PS: Inzwischen gibt es doch ATZler, die sich 'beschweren', weil sie keine Abfindung mehr erhalten, da sie jetzt eine abschlagsfreie Rente nach ATZ-Ende bekommen können - die Welt ist einfach ungerecht ;-)
GroKoam 14.03.2015 | 13:41
Dümmer geht immer.
Dr. Göbelam 15.03.2015 | 09:34
Habe ich das so richtig verstanden laut meinem ATZ-Vertrag. Für jeden Monat Abschlag nach ATZ gibt es 5% vom letzten Brutto vor der ATZ. Ich bekomme 7 Monate Abschlag, also 35% vom letzten Brutto. Nach meiner Rechnung nur ca. 700 Euro? ist das auch noch Brutto? Bei 2,1% Abschlag reicht diese Abfindung noch keine 2 Jahre als Ausgleich. Warum das so wenig ist versteht keiner, der Staat macht Gesetze und denkt sich nichts dabei. Vielleicht gibt mir Wolfgang Antwort, Sie kennen sich aus betreff öffentl. Dienst.
Dümmer geht immer.
Ja, leider sind die geistigen Gaben nicht gleichermassen verteilt. Das aber liegt meistens an IHNEN! Geben Sie gut acht, dass Sie nicht in den Fokus von IHNEN geraten. SIE beobachten Sie auch aus dem Fernseher heraus und aus dem Computer. Da sind schon DINGE passiert, das glaubt man nicht!
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