Hallo Ella H.
ist richtig, dass sogar noch eine Abfindung zu zahlen ist, wenn die Altersrente nur mit Abschlag möglich ist. Allerdings ist dabei vom letzten vollen Brutto vor ATZ-Beginn auszugehen - und natürlich sind es steuerpflichtige Einkünfte.
Ob und wofür es reicht, sei dahingestellt. Es sind tarifvertragliche Regelungen zur ATZ, die für jede/n gleichermaßen zum Zeitpunkt des ATZ-Vertragsabschlusses gelten – man/frau kann/konnte den Vertrag unterschreiben (vorher durchlesen, ggf./immer die rentenrechtlichen Folgewirkungen vorher checken lassen!) oder es sein lassen. Und der 'Staat' ist in diesem Fall außen vor, die Regelungen haben die Tarifvertragsparteien (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) selbst getroffen.
Zum Nachlesen z. B. hier (§ 5 Abs. 7 TV-ATZ):
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loa…
Gruß
w.
PS: Inzwischen gibt es doch ATZler, die sich 'beschweren', weil sie keine Abfindung mehr erhalten, da sie jetzt eine abschlagsfreie Rente nach ATZ-Ende bekommen können - die Welt ist einfach ungerecht ;-)