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Experten-Antwort

Abfindung und Erwerbsminderungsrente

von Annette Probst20.08.2013 | 08:53
1995 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, zum meinem Gehalt beziehe ich zusätzlich 1/4 Erwerbsminderungsrente. Da sich mein Arbeitgeber in einer schwierigen Situation befindet und Personal abbauen muss, laufen derzeit Abfindungsaktionen, die im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag bestehen. Nun zu meiner Frage: Wird die Abfindung der von mir bezogenen Erwerbsminderungsrente angerechnet ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2013 | 13:51

Hallo Anette Probst,

Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach gezahlt werden, sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und werden damit nicht als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt.

2 Antworten

Sonneam 20.08.2013 | 10:08
Abfindungen, die wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, stellen keinen Hinzuverdienst dar. D.h. die Abfindung wird nicht auf die Rente angerechnet.
martina meieram 20.08.2013 | 22:37
sgduh, ich bitte um auskunft für folgende sache. da ich noch ein ruhendes arbeitsverhältnis habe, und dort noch überstunden stehen habe, wäre das bei auszahlung einkommen? obwohl es aus der arbeitszeit angehäuft ist, wird mir da die rente einbehalten? recht vielen dank für ihre antwort m.meier
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