Hallo Bft,
grundsätzlich werden Abfindungen im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente berücksichtigt.
Die von Ihnen angegebenen möglichen Zahlungsvarianten können nur individuell geprüft werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger unter Schilderung des genauen Sachverhaltes bezüglich der Abfindungsmöglichkeiten in Verbindung zu setzen.