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Experten-Antwort

Abgabe Antrag EM-Rente - Fragen

von Anna11.11.2015 | 10:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Reha-Antrag durch Aufforderung durch die Agentur für Arbeit wurde gemäß §116 in einen Rentenantrag umgedeutet. Nun habe ich den Rentenantrag formal bei der Rentenstelle unserer Gemeinde abgegeben nachdem mir von der DRV die Unterlagen zugeschickt wurden. Dort hatte ich drei Fragen, die ich nicht beurteilen kann. 1.) Man händigte mir zusätzlich einen Selbsteinschätzungsbogen aus, der nicht in meinen Unterlagen war. Da mich dies überforderte und er auch nicht in meinem Original-Antrag war, habe ich diesen nicht ausgefüllt. Ist das in Ordnung? Ist es notwendig diesen auszufüllen? 2.)Ich habe einen Schwerbehinderungsgrad von 40 mit Zusicherung der Agentur für Arbeit auf 50. Derzeit läuft ein Erhöhungsantrag. Das hat die Dame bei der Rentenstelle nicht eingetragen. Soll ich das nachreichen? Entstehen mir Nachteile, wenn ich das nicht tue? 3.) Ich habe festgestellt, dass die Pflege meiner Mutter nicht angegeben wurde. Genauso hier die Frage, ob es notwendig ist einen Nachtrag zu machen bzw. ob mir Nachteile entstehen, wenn ich dies nicht tue. Danke im Voraus für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sollten Sie gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger alle Angaben machen, die für das Rentenverfahren und die spätere Rentenberechnung erforderlich sind.

Ob der Selbsteinschätzungsbogen in Ihrem Fall unbedingt noch erforderlich ist, da die Erwerbsminderung aufgrund der Anwendung des § 116 SGB VI offensichtlich bereits festgestellt wurde, kann ich von hier nicht beurteilen. Fragen Sie doch telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin nach.

Wenn jemand schwerbehindert ist, heißt das nicht immer zwangsläufig, dass die Person auch erwerbsgemindert ist. Eine Schwerbehinderung kann aber immer ein Anhaltspunkt dafür sein. „Schaden“ kann es also nicht, dies Ihrem Rentenversicherungsträger noch mitzuteilen.

Hinsichtlich der Pflege Ihrer Mutter wäre es natürlich dann relevant, wenn entsprechende Beitragszeiten hierfür in Ihrem Versicherungskonto nicht dokumentiert wären. Ob aus der Pflegetätigkeit Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden/wurden, müsste Ihnen die Pflegekasse mitgeteilt haben.

Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von „hinten wie von vorne“ nur anschließen.

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3 Antworten

hinten wie von vorneam 11.11.2015 | 11:01
1.) Der Selbsteinschätzungsbogen (Vordruck R0215) ist immer freiwillig und es besteht nie die Pflicht, diesen auszufüllen. Eigene Angaben aus diesem Fragebogen können allgemein bei den medizinischen Ermittlungen helfen; insbesondere, da bei Ihnen wohl schon Erwerbsminderung festgestellt wurde („Umdeutung“), wird er nun jedoch nicht (mehr) benötigt, sie brauchen ihn nicht auszufüllen. 2.) Ein GdB hat mit Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne nicht unmittelbar etwas zu tun. Für die Prüfung ihrer späteren möglichen Altersrentenansprüche wird es interessant, sobald tatsächlich ein GdB von mindestens 50 vorliegt. Das sollten Sie dann mitteilen. 3.) Wenn durch die Pflege Ihrer Mutter Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten ist und hieraus ein Anspruch auf Beitragszahlung durch die Pflegekasse für Sie besteht, sollten Sie dies mitteilen, um durch die Beiträge Ihren Rentenanspruch zu erhöhen. Wurde dies bereits geprüft/festgestellt? Falls nein, können Sie dies auch separat noch geltend machen und prüfen lassen. Schaden kann es nicht.
W*lfgangam 11.11.2015 | 20:30
Hallo Anna, dafür kann es mehrere Gründe geben: 1. Es bestand eine Beschäftigung von mehr als 30 Wochenstd. 2. Der zeitliche Pflegeaufwand wurde unter 14 Std. wöchentlich festgestellt. 3. Sie haben keinen Antrag als pflegende Angehörige bei der Pflegekasse gestellt. Wenn 1 oder 2 zutraf, war der natürlich nicht notwendig. 4. Die Pflege liegt vor 1992. Pflegeberücksichtigungszeiten gibt es seit 1992, die Pflichtbeitragszeiten wegen Pflegetätigkeit seit 1995. Gruß w.
Annaam 12.11.2015 | 13:00
Hallo an alle, vielen Dank für die Reaktion auf meine Fragen. Danke für die klaren und kompetenten Antworten. Es ist gut dieses Forum zu haben, denn oftmals kommen einem die Fragen erst nach dem Termin vor Ort oder man kann es direkt nicht verständlich formulieren. DANKE.
Deutsche Rentenversicherung
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