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Ablehnung volle Erwrbsminderungsrente

von Elke04.07.2008 | 11:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann mußte auf Aufforderung des MDK nach einem halben Jahr Krakengeldbezug Rente beantragen. Nun wurde ihm (Knapp 60 Jahre) nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Er ist weiter krank geschrieben. Jetzt schrieb die RV, dass mein Mann eine vorbereitetet Erklärung unterschreiben soll; dass der Arbeitgeber meines Mannes (Tiefbaubetrieb)angeschrieben wird, um nachzufragen, ob ein geeigneter teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Mein mann kann aber nicht mal bis zur Arbeitsstelle fahren, geschweige mind. 3 Stunden dort arbeiten. Wie sollen wir uns verhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihrem Ehemann wurde vom zuständigen Rentenversicherungsträger "nur" eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt, weil er nach deren Ansicht auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann.

Der zuständige Rentenversicherungsträger will jetzt - so wie es aussieht - prüfen, ob Ihr Ehemann unter Umständen auch Anspruch auf eine VOLLE Erwerbsminderungsrente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes hat.

Ich will versuchen, Ihnen zu erklären, was eine "volle Erwerbsminderungsrente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" ist: Nach den medizinischen Feststellungen des zuständigen Rentenversicherungsträgers scheint Ihr Ehemann aufgrund des Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden täglich wohl noch in der Lage zu sein, eine Teilzeitbeschäftigung (grundsätzlich jeglicher Art) ausüben zu können. Kann der (Noch-)Arbeitgeber Ihrem Ehemann einen seinem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten, ist der Arbeitsmarkt für Ihren Ehemann nicht "verschlossen" und er erhält "nur" eine TEILWEISE Erwerbsminderungsrente. Hat der Arbeitgeber aber nicht diese Möglichkeit, so dürfte der Arbeitsmarkt für Ihren Ehemann als verschlossen gelten und er hätte einen Anspruch auf eine VOLLE Erwerbsminderungsrente wegen VERSCHLOSSENHEIT des Arbeitsmarktes.

Wenn Sie der Meinung sind, dass das verbliebene Leistungsvermögen Ihres Ehemannes vom Rentenversicherungsträger falsch eingeschätzt wurde, da Ihr Ehemann in keiner (!) Beschäftigung mehr täglich 3 Stunden oder mehr arbeiten kann, können Sie auch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch gegen die teilweise Erwerbsminderungsrente einlegen.

8 Antworten

Rosannaam 04.07.2008 | 14:35
... und es spricht auch nichts dagegen, dass Ihr Mann seinem Arbeitgeber diese Erklärung weitergibt. Maßgebend ist sowieso, dass der Arbeitgeber MINDESTENS 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Ist dies nicht der Fall und/oder der Arbeitgeber kann einen Teilzeitarbeitsplatz NICHT zur Verfügung stellen, besteht der Anspruch auf VOLLE EM-Rente auf Zeit wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. MfG Rosanna.
Rosinnaam 04.07.2008 | 16:26
Allerdings herscht fast vollbeschäftigung. Da ist nichts mehr verschlossen....
zwillingam 04.07.2008 | 17:54
Hallo, noch ergänzend: nächste Woche wird Siemens offiziell bekannt geben, wieviele tausend Arbeitsplätze gestrichen werden. Noch eine Anmerkung: Ich nehme mal an, daß jeder, der an einen EM-Rentenantrag stellt, dies aufgrund einer krankheitsbedingten Störung tut und in der Regel auch mit einer entspr. Behinderung leben muß. Ob der heutige Arbeitsmarkt gerade solche Leute sucht, wage ich auch stark zu bezweifeln. Vielleicht sieht die Praxis aber auch ganz anders aus und ich sehe die Sache zu schwarz, nachdem hier behauptet wird, nichts ist mehr verschlossen!
zwillingam 04.07.2008 | 17:09
Hallo, zu der Aussage "nichts ist verschlossen" muß ich nun doch Stellung nehmen. Gerade heute mittag habe ich mich mit einem Nachbarjungen unterhalten (Alter 25 Jahre). Er hat gerade mit Hilfe der Arbeitsagentur eine 2-jährige Ausbildung als Facharbeiter im Innenausbau hinter sich. Die Abschlußprüfung hat er sowohl im praktischen als auch theor. Teil mit gut bestanden. Seither hat er im Umkreis von 100 Km über 100 Bewerbungen geschrieben, ohne Erfolg. Bei jedem Transporter, den er auf der Straße sieht und aus der Branche kommt, schreibt er Adresse u. Telefonnummer auf und schreibt Bewerbungen. Aus den gelben Seiten arbeitet er jede Adresse ab, ohne Erfolg. Ich selbst kenne mich in der Finanzbranche aus und bin genau informiert, was dort abgeht. Stellenabbau ohne Ende. Soviel zum Thema Vollbeschäftigung, wenn auch die offiziellen Statistiken eine andere Sprache sprechen. Dabei frage ich mich manchmal wirklich, was diese mit der Praxis zu tun haben. Nichts für ungut und viele Grüße
Realistam 04.07.2008 | 20:40
Nun, meine persönlichen Erfahrungen sind die, dass es zumindest bei "Minijobs" egal ist, ob man behindert ist oder nicht. Problematisch wird es allerdings bei Festanstellungen, weil ein Schwerbehinderter einen besonderen Kündigungsschutz genießt und eine Woche/Jahr mehr Urlaub beanspruchen kann. Im Allgemeinen werden Rentner sehr gerne eingestellt, weil die offensichtlich wirklich arbeiten wollen, im Gegensatz zu (manchen) Langzeitarbeitslosen, die nur deshalb arbeiten gehen, um eventuelle Sanktionen der Arbeitsagentur zu vermeiden. Diese Ansichten (oder Vorurteile?) scheinen in Arbeitgeberkreisen übrigens sehr verbreitet zu sein. Je länger jemand arbeitslos ist, desto mehr nehmen die Arbeitgeber von einer Festanstellung Abstand. Eine "Verschlossenheit" des Teilzeitarbeitsmarktes für Behinderte, kann ich aus eigenen Erfahrungen nicht bestätigen!
Rosannaam 05.07.2008 | 16:17
Das ist ja eine Wahnsinnsaussage von @Rosinna (nicht zu verwechseln mit mir). @zwilling: Selbst wenn es in bestimmten Regionen zutrifft, dass wenig oder sogar keine Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind, ist es 1. nicht das "Problem" der Rentenversicherung, sondern der Arbeitsverwaltung, und 2. nicht das "Problem", das @Elke`s Mann betrifft. Bei ihm müßte es eigentlich folgendermaßen sein: Das Leistungsvermögen liegt sowohl im erlernten oder bisher ausgeübten Beruf bei 3 - 6 Std. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt das LV ebenfalls bei 3 - 6 Std. Nach der konkreten Betrachtungsweise ist deshalb von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Aber nicht, solange noch eine Beschäftigung ausgeübt wird bzw. das Beschäftigungsverhältniss noch besteht. Ist der Versicherte länger als 6 Monate und dauernd arbeitsunfähig und kann der bisherige Arbeitgeber KEINE Teilzeitbeschäftigung anbieten, besteht ein Anspruch auf die volle EM-Rente auf Zeit (für 3 Jahre; sog. Arbeitsmarktrente). Deshalb ist auch die vom Arbeitgeber zu unterschreibende Erklärung wichtig. Klingt alles etwas kompliziert. Deshalb auch nochmals mein Tipp an @Elke, die von der DRV übersandte Erklärung an den Arbeitgeber ihres Ehemannes weiterzuleiten.
repraxam 06.07.2008 | 02:21
Ich denke, da kommt noch ein anderer Sachverhalt zum Tragen. Der Mann ist vor 1960 geboren und somit besteht für ihn ein so genannter Berufsschutz. Damit ist auch klar, dass ihm nicht jeder beliebige Teilzeitjob zumutbar ist. Wenn in seinem Berufsbild keine Teilzeit möglich ist, dann ist für ihn der Arbeitsmarkt verschlossen. Ob er dann noch nach altem Recht unter Berufsunfähigkeit fällt, wird bestimmt überprüft, weil man hier Rentengelder sparen kann. Das ist in den Broschüren der RV nachzulesen.
Rosannaam 07.07.2008 | 10:38
Ich bin überzeugt, dass es sich bei Elke´s Mann um einen Fall nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes handelt, denn sonst hätte er die Erklärung für den Arbeitgeber nicht erhalten. "Wenn in seinem Berufsbild keine Teilzeit möglich ist, dann ist für ihn der Arbeitsmarkt verschlossen." Das stimmt so nicht. Selbst wenn er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann (weniger als 3 Stunden), kann er u.U. auf einen anderen (Verweisungs-)Beruf verwiesen werden. Wenn er auf dem ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT nur noch 3 - 6 Stunden arbeiten kann (egal in welchem Beruf), besteht normalerweise ein Anspruch auf die volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Kann im erlernten oder bisher ausgeübten Beruf auch nur noch 3 - 6 Std. gearbeitet werden, ist dies eindeutig ein Fall des § 8 TzBfG. Bestünde im erlernten oder bisherigen Beruf ein LV von weniger als 3 Std. und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 - 6 Std., bestünde ein Anspruch auf die teilweise EM-Rente auf Dauer und die volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt auf Zeit. Wie gesagt, ist alles nicht so ganz einfach....
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