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Experten-Antwort

abruch teilhabe am Arbeitsleben

von steven19.05.2017 | 10:53
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9 Antworten

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Guten tag ich war bis 2015 erwerbsunfähig wegen meines Rückens. Nach OP nahm ich 90 kG ab sodass ich mit kaputten Rücken aber wieder eingliederungsföhig bin. Ab 01.08.16 bekamm ich eine Umschulung.2 monate vor der Umschulung bekamm ich MS wodurch ich viele fehlzeiten hatte.nach einer Reha wurde ich auf Teilzeit runtergestuft.Jetzt sollte ich auf teilzeit wechseln was aber vom Anbieter erst im herbst stattfindet. Können Sie die laufende Maßnahme während eine krankschreibung abbrechen , bin auch schwerbehindert.Krankengeld bekomm ich ja nur wenn sie nicht abbrechen .Kann ich auch auf eine zusage für die teilzeitmaßnahme bestehen , da ja nicht ich in Teilzeit wechseln will sondern es durch den Träger beschlossen wurde in der reha. was kann ich machen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steven,

die Forumsteilnehmer Schade und ??? haben Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben. Bitte klären Sie das direkt mit Ihrem Rententräger - und hinsichtlich der Krankengeldzahlung mit Ihrer Krankenkasse.

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8 Antworten

Schadeam 19.05.2017 | 12:19
Das klären Sie nicht übers Forum sondern am Montag mit Ihrem Rehaberater, bzw. der Sachbearbeitung Ihres Trägers, der die Umschulung finanziert und genehmigt hat. Jetzt um 12:20 Uhr brauchen Sie nicht mehr bei der DRV anrufen.
???am 19.05.2017 | 12:21
Ein Abbruch einer Maßnahme ist immer möglich, wenn das Ziel nicht mehr erreicht werden kann. Wenn Sie nicht mehr ganztags einsatzfähig sind, wird das bei einer Ganztags-Maßnahme nichts mehr werden. Daher kann die jetzt laufende Umschulung abgebrochen werden. Warum Ihre Krankenkasse dann kein Krankengeld zahlen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe noch nie gehört, dass da irgendeine Kasse Probleme gemacht hat. Sie müssen aber natürlich krank geschrieben sein. In welche Teilzeit-Maßnahme Sie einsteigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn gerade keine entsprechende Umschulung, die Ihrem Kenntnisstand annähernd entspricht, läuft, werden Sie wohl bis Herbst warten müssen.
stevenam 19.05.2017 | 15:20
Zitat von Herz1952 das Richtige anzeigenausblenden
Danke für die Antworten Leider hab ich mich mit dem Krankengeld falsch ausgedrükt. Ich bekomme Übergangsgeld. Bin krankgeschrieben die 3 woche.Jetzt wird abgebrochen. Wenn ich weiter krankgeschrieben bin würde ich wöhrend der maßnahme nach 6 wochen krankengeld bekommen. aber wer zahlt wenn sie vorher abbrechen , bin doch trotzdem krankgeschrieben.
Herz1952 das Richtigeam 19.05.2017 | 15:14
Hallo Steven, Falls Ihre Krankenkasse bei AU keine Krankengeld zahlen will, oder Sie auf eine Ersatztätigkeit verweist, nehmen Sie sich am besten Versicherungsberater, der auch bei einem Gericht zugelassen ist. Dieser hat in der Regel Zugriff auf eine Datenbank mit einschlägigen Urteilen. Im Internet sind auch alle Urteile deutscher Gerichte seit 1997 einsehbar. Schlecht wäre nur, wenn die Krankengeldzahlung durch Fristablauf eingestellt wird.
KSCam 19.05.2017 | 17:59
Wahrscheinlich zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld - dass sollten Sie aber dort abklären und nicht im Rentenforum.
Herz1952, das Richtigeam 19.05.2017 | 18:47
Hallo Steven, bitte unbedingt beachten. In Hessen hat eine Frau dadurch Geld verloren, weil eine Lücke zwischen Übergangsgeld/RV und AU-Schreibung entstand. Die Gerichte sind da sehr streng. Nachzulesen in Mediathek (ARD oder Hessen) der Sendung "defacto", die kürzlich gesendet wurde. Hier noch ein weiterer Link, der allerdings nur die nachträgliche AU-Bescheinigung betrifft: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg-krankengeld-bei-irrtuemli… Also, bitte aufpassen, Rechtzeitig mit der KK in Verbindung setzen und mit dem Arzt.
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