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Experten-Antwort

Abschaetzung der Ausgleichszahlung bei Rentenminderung

von HHW06.06.2016 | 15:11
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9 Antworten

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Eigentlich sollte man doch die erforderliche Ausgleichszahlung zur Vermeidung eines Rentenabschlags bei einem vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 statt 65+x Monate doch einfach mit den dann 'fehlenden" RV-Beitragszahlungen (AN + AG) abschaetzen koennen ... oder ??? z.B.: Ich habe bisher in etwa immer den Hoechstbetrag an die DRV gezahlt : Also kann die Ausgleichszahlung doch eigentlich nicht hoeher werden als z.Zt. 1159,40 Euro pro Monat (fuer 2016). Dass dieser Beitrag noch leicht ansteigt in den naechsten beiden Jahren ist klar ... Bei insgesamt 31 Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente waere der Ausgleichbetrag also 31 x 1159,40 = 35941 Euro um eine Rentenkuerzung von 9,3% auszugleichen. Was ist daran falsch ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HHW,

wie ich sehe, hat „W*lfgang“ Ihre Frage bereits zufriedenstellend beantwortet.

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8 Antworten

SuchenUndFragenam 06.06.2016 | 16:27
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hm, in 5 Minuten kann das auch der Berater vermutlich nicht so genau sagen... Ich habe mir die gleiche Frage schon mal gestellt - wie man das für sich abschätzen kann, ohne eben die Zahl per Post anzufordern. Der Grund könnte z.B. sein, dass der Arbeitgeber dafür ein Formular ausfüllen soll - und genau das will man vielleicht vermeiden, um dort irgendwelche Gedanken welcher Art auch immer nicht unnötig aufkommen zu lassen. Die Ausgleichszahlung muss man sich ja auch mal leisten können...
_icham 06.06.2016 | 15:40
Sie zahlen keine "fiktiven Beiträge" bis zur Regelaltersgrenze (bis 65+X) , sondern gleichen den Abschlag d.h.9,3% aus allen Ihren Anwartschaften aus (von der Lehre bis 63). Das sind völlig verschiedene Zeiträume.
Schadeam 06.06.2016 | 16:13
Ist ja auch einfach, kann Ihnen jeder DRV Berater im Gespräch in 5 Minuten sagen. Oder Sie fordern es schriftlich an.....dann bekommen Sie die Zahl per Post..... Was ist denn Ihre Frage, bzw. wo ist eigentlich das Problem?
Schadeam 06.06.2016 | 16:43
Doch bei uns im Beratungsdienst geht das (ziemlich genau) in 5 Minuten. Da gibt es eine excel Tabelle, in der ich Geburtsdatum, Stand der aktuellen Altersrente und den Bruttovorjahresverdienst eingeben und schon habe ich die Zahl. Also Rentenauskunft aufrufen, die entsprechenden Daten in die Tabelle hauen, enter drücken: dauert nicht mehr als die 5 Minuten.....:)
W*lfganmam 06.06.2016 | 19:05
Hallo HHW, hier finden Sie mehr Hintergrundinformationen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
W*lfgangam 06.06.2016 | 20:45
Nachtrag: Und hier noch ein allgemein verständlicher Artikel der Redaktion mit Musterzahlen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
HHWam 06.06.2016 | 22:54
Vielen Dank !!! Dieser Link erklaert wirklich alles ... als Arbeitsanweisung zu SGB VI § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (inclusive Berechnungsbeispiele) Super !!!
Stern des Südensam 07.06.2016 | 07:58
Lösung und erste grobe Annäherung an den Zahlbetrag in "Zahlen und Tabellen", Seite 35 Hier der Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… meint zumindest der Süden der Republik
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