Hallo R. Ahrens,
bei der Altersrente für langjährig Versicherte, die bei Erfüllung der Vertrauensschutzregelung bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt werden kann, ergeben sich keine Änderungen durch die geplanten Neuregelungen (Rentenpaket).
Es verbleibt daher bei den bekannten Abzügen von 10,8 %.