Hallo, Karin,
die Abschläge beziehen sich bei Antragstellung einer Erwerbsminderungsrente bei Beginn der Rente im Jahr 2018 auf das 64. Lebensjahr. Dieses Lebensalter wird bei späterer Rentenantragstellung bis 2024 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Ohne Abschläge wird diese Rente also im Jahr 2018 bei einem Lebensalter von 64 Jahren gewährt. Pro Monat, den Sie vor Erreichen des 64. Lebensjahres erhalten Sie einen Abschlag von 0,3% (maximal jedoch 10,8%). Viele Grüße zurück!