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Experten-Antwort

Abschlagsfrei in Rente

von Gabi16.09.2020 | 21:22
92 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wann kann eine Person Jahrgang 59 mit Grad der Behinderung von 50, 41 Versicherungsjahre abschlagsfrei in Rente gehen? Die Person kann nicht mehr arbeiten und möchte sich vom Arbeitgeber kündigen lassen. Danach 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen Die Person wäre dann 63 Jahre alt. Wie kann dann der weitere Weg aussehen in Bezug auf die Rente/Rentenform? Über sachliche und kompetente Antworten würde ich mich freuen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi,

so pauschal lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten.

Grundsätzlich wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Ihrem Fall ab einem Lebensalter von 61 Jahren und 2 Monaten (mit Abschlag von 10,8% - der Abschlag verringert sich entsprechend einer ggf. späteren Inanspruchnahme) bzw. ab einem Lebensalter von 64 Jahren und 2 Monaten (ohne Abschlag) möglich. Auch eine Erwerbsminderungsrente wäre bei entsprechender Minderung der Erwerbsfähigkeit denkbar.

Mein Tipp: Lassen Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten. Dort kann man wesentlich gezielter und individueller auf Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie eingehen, als dies hier in diesem Forum möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 17.09.2020 | 08:09
Jahrgang '59: Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 61 J 2M möglich (10,8% Abschlag). Aufgrund der Schilderung sollte das so klappen. Für die planerische Sicherheit entsprechende Rentenauskunft anfordern.
Klugpuperam 17.09.2020 | 08:14
Nachgeschoben: "Nicht mehr arbeiten können" legt nahe, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente Sinn machen könnte. (Wäre hinsichtlich der Rentenhöhe auch ergiebiger.)
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