Für Sie ergeben sich dabei grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, die mangels näherer Angaben in Ihrer Anfrage nicht umfassend angesprochen werden können.
Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte bestünde in Ihrem Fall aber nach derzeit geltender Rechtslage ab 62 Jahren - mit dann 10,8 % Abschlag.
Im Hinblick auf die anstehende Anhebung auch dieser Lebensaltersgrenze durch das sogen. RV Altersgrenzenanpassungsgesetz aber, können Sie nur dann auf diese Rechtslage vertrauen, wenn Sie bis zum 31.12.2006 mit Ihrem Arbeitgeber eine entspr. ATZ Vereinbarung unterzeichnet haben.
Ist dies nicht der Fall, so können Sie diese Rente erst ab 63 mit dann 8,7 % Abschlag beanspruchen. Die Abschläge haben sich deshalb im Verhältnis erhöht, weil man mit dem neuen Gesetz das bis dato für die Abschläge massgebliche Lebensalter von 65 Jahren um 5 Monate angehoben hat.
Nähere Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit sowie zur Altersrente für Schwerbehinderte Menschen und der mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz geplanten neuen rente für besonders langjährig Versicherte können Sie in einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abklären lassen.
MfG