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Experten-Antwort

abschlagsfreie Rente mit 63

von paulina28.03.2017 | 13:37
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14 Antworten

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Mein Mann ist zur zeit in seinem Beruf ,schwere körperliche Tätigkeit,arbeitsunfähig.Bis nächstes jahr würde er noch Krankengeld bekommen.Dann fehlen ihm noch 5 Monate Beitragszeit bis zur abschlagsfreien Rente.Wäre es sinnvol ihn jetzt schon als Minijobber bei mir anzustellen zb.für leichte Gartenarbeiten bei meinen Mietobjekten,mit normalem Arbeitsvertrag etc.damit man die Wartezeit hinbekommt.Er übernimmt jetzt schon einige kleinere Arbeiten dort ,jedoch unentgeldlich.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Solange Ihr Mann Krankengeld bezieht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Beiträge in das Rentenkonto ein, es entstehen dadurch Pflichtbeiträge (Wartezeitmonate). Eine parallel ausgeübte geringfügige Tätigkeit (bei momentaner AU???) führt nicht zu zusätzlichen Wartezeitmonaten. Es ist vielmehr der Zeitraum nach dem Ende des Krankengeldbezuges zu überdenken. Das Sie mit der Meldung der Beschäftigung das Rentenkonto Ihres Mannes etwas aufbessern und diese „Hausmeisterkosten“ steuerlich geltend machen können, ist dann ein Aspekt, über den es sich lohnt nachzudenken. Sprechen Sie das aber vorher mit der Krankenkasse Ihres Mannes ab. Für die Zeit nach Ende des Krankengeldbezuges empfehle ich, vorerst noch abzuwarten und dann zu gegebener Zeit nochmals eine Frage zu stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ob es überhaupt bei Ihrem Mann zu einer Krankengeldzahlung bis zur sogenannten Aussteuerung kommt, oder vielleicht vorher die Krankenkasse auffordert eine medizinische Reha zu beantragen, welche bei fehlendem Erfolg dann zu einer eventuellen Umwandlung in die Erwerbsminderungsrente führt, ist derzeit offen. Die jetzige Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bewirkt jedenfalls nicht, dass Ihr Mann bessere Chancen auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherten bekommt. Derzeit sollte sich Ihr Mann vorrangig auf die Genesung konzentrieren.

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12 Antworten

senf-dazuam 28.03.2017 | 13:58
Hallo Paulina! Eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit kann auch zur Wartezeit von 45 Jahren gerechnet werden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Mu… Wenn der derzeitige Bezug von Krankengeld für die Wartezeit zählt, kann durch einen Minijob keine "doppelte Berechnung" des Zeitraum erfolgen. Erst nach dem Krankengeldbezug würde ein Minijob zur Erfüllung der Wartezeit beitragen.
paulinaam 28.03.2017 | 14:24
Meine Frage war dahingehend,wenn mein Mann ausgesteurt wird, und dann in die Nahtlosigkeit der Arge fällt, wird er doch sofort die Rente für langjährig Versicherte nehmen müssen und nicht die für besonders langjährige.Dem entkommt er doch nur mit einem Minijob zu diesem Zeitpunkt.Die Krankenkasse wird wahrscheinlich sagen,soll er doch mit 63 mit Abschlägen gehen.Ist doch sein Problem.Deshalb dachte ich den Minijob vielleicht schon etwas früher beginnen,wenn man den Ämtern und Kassen noch nicht so ausgeliedert ist.
Bienchenam 28.03.2017 | 14:36
Ich verstehe Sie so das Ihr Mann aus finanzieller Sicht auch die 5 Monate ohne Leistungen der Agentur für Arbeit auskommt. Somit muss er auch keinen Antrag auf Leistungen nach dem Krankengeld stellen und keiner kann Ihn zwingen. Außerdem kann das Jobcenter keinen zwingen in Rente mit Abschlägen zu gehen.
Fuchsam 28.03.2017 | 14:50
Nach 3. muss es noch heißen: Wieder gesund
Klugpuperam 28.03.2017 | 14:50
Hierzu sollten Sie und Ihr Mann sich eingehend beraten lassen. Zur ganzheitlichen Betrachtung gehören ja auch etwaige Ansprüche auf Resturlaub oder Guthaben auf dem Stundenkonto. Daher werden Sie sich über die Rentenversicherung hinaus wahrscheinlich noch weitere Ansprechpartner suchen müssen, um am Ende eine Entscheidung treffen zu können.
Fuchsam 28.03.2017 | 14:42
Gute Idee. 1. Krank mit Krankengeld 2. Krank am letzten Tag ausgesteuert 3. Am ersten Tag ohne Krankengeldbezug, Minijob + evtl. ALG 1 , rechtzeitig melden (solange die Arbeitsagentur mitspielt ok.) 4. Rente für langjähre Versicherte Super, wenn man so einen "Arbeitgeber" hat. Ich denk das geht.
senf-dazuam 28.03.2017 | 18:10
Wenn Sie sich sorgen, dass statt der abschlagsfreien "Rente ab 63" eine vorgezogene Rente mit Abschlägen sozusagen verordnet wird, schauen Sie sich mal die "Unbilligkeitsverordnung" an. Vielleicht greift die in dieser Situation.
W*lfgangam 28.03.2017 | 19:29
Zitat von Bienchen anzeigenausblenden
Hallo Bienchen ...und auch senf-dazu), Hallo paulina, weder geht es beim ALG (1) um Jobcenter, noch um die Unbilligkeitsverordung. die AfA erbringt die Leistung entsprechend der vorgeleisteten AV-Beiträge bis zum Ende der Anspruchsdauer, sofern die Vermittlungsfähigkeit besteht (ansonsten geht das vorwiegend in eine berufliche Reha-Aufforderung über, er ist ja dauer-au) - einen Zwang zur (vorzeitigen) Altersrente gibt es bei der AfA nicht. Daneben ist die finanzielle Situation zu beurteilen, ob man mit Rente und Abschlag nicht besser fährt, als der Verzicht auf diese + Aufwendungen für den Minijob, ggf. noch freiwillige KV-Beiträge für die 'Überbrückungszeit' oben drauf ...wann rechnet sich der Mehrbetrag der ungekürzten Rente wirklich, um den Verlust aller Leistungen + Kosten wieder reinzuholen?!. Man muss nicht immer zwingend 'geil' auf die ungekürzte Rente sein, wenn die Zahlen - sofern man sich damit beschäftigt - eine andere Aussage treffen. Beratungsstelle aufsuchen und sich eine einfache Berechnung dazu erstellen lassen. Bei unkompliziert laufendem ALG (da kommt auch für die Zwischenzeit adäquates Einkommen rein) dürfte der parallele Mini-Job wohl die interessanteste Lösung sein. Allerdings: Minijob/Haushaltsjob im _eigenen Haus_ ...da melde ich mal arge Zweifel an! Die Modalitäten dafür klären Sie vorher mit der Minijobzentrale, ob da wirklich ein 'einwandfreies' Beschäftigungsverhältnis vorliegt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02… Gruß w.
W*lfgangam 28.03.2017 | 21:09
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ergänzend: Experten/in-beiträge sind völlig richtig dargestellt: hält die KK wirklich die mögliche Laufzeit der KG-Zahlung still? Eher unwahrscheinlich - wenn nicht diverse Therapien zur ambulanten Wiederherstellung vorerst erforderlich sind/z. B. bei Krebserkrankungen, um eine Heilungschance in Richtung Herstellung der Erwerbsfähigkeit zu erreichen. 'Normale' AU läuft niemals die volle Laufzeit/78 Wochen durch, da setzt die KK schon vorher den Hebel/Reha-Antrag an ...und das kann umgehend zur EM-Rente führen - wie gern auch immer der Betroffene die abschlagsfreie Rente in Sichtweite hätte. In solch einem Fall sind intensive Gespräche mit der KK erforderlich, damit die sich erweichen lässt, den 'vorgezogenen' Rentenbeginn zugunsten höherer Rente/höherer Krankenversicherungsbeiträge doch noch aufzugeben in Richtung abschlagsfreie Rente. Dauerhafte AU ist leider kein Wunschkonzert, wenn die KK als Leistungsträger die eigenen gesetzlichen Möglichkeiten heranzieht/heranziehen muss – SGB5 ist nicht SGB6! Gruß w.
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