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Abzüge

von Fragender13.02.2015 | 13:52
985 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mit welchen Abzüge muß ich bei meiner Rente rechnen: Krankenversicherung, wieviel %? Pflegeversicherung, wieviel %? weitere direkte Abzüge?

10 Antworten

Theo Bernstedtam 13.02.2015 | 14:45
Eine wichtige und berechtigte Frage. So mancher der Experten wird da sicherlich so richtig in seinem Element sein. Wahrscheinlich werden die sogar in Orgasmusnähe kommen, wenn mal alles von der Rente abgezogen werden kann.
=//=am 13.02.2015 | 15:28
In meinem obigen Beitrag die unteren 2 Zeilen bitte vergessen. Die Beträge hatten sich irgendwie "versteckt". ;-)
=//=am 13.02.2015 | 15:25
1. Abzug KV ab 01/2015: individueller Beitragssatz der gesetzlichen KK RV-Träger z.B. 15,5 % der Brutto-Rente von 574,56 EUR = 89,06 EUR Beitragsanteil der DRV 14,6 % = (15,5 % - 0,9 % ) = 83,89 EUR davon Beitragszuschuß die Hälfte (7,3 %) = 41,95 EUR Beitragsanteil des Rentners = 89,06 EUR ./. 41,95 EUR = - 47,11 EUR 2. Pflegeversicherungsbeitrag 2,35 % (mit Nachweis der Elterneigenschaft) von Brutto-Rente = - 13,50 EUR > monatlicher Zahlbetrag = 513,95 EUR ab 01.03.2015 individueller Zusatzbeitrag der KK (in diesem Beispiel 1,2 %) Berechnung wie oben, 574,56 EUR ./. 6,89 EUR Zusatzbeitrag = monatlicher Zahlbetrag 512,23 EUR Manche KK verzichten auch auf den Zusatzbeitrag (s. auch den Beitrag von gestern: Rente Ab März Rentenhöhe oft anders) Ansonsten gibt es keine Abzüge von der Brutto-Rente. Allerdings ist zu beachten, dass Einkommen aus Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit bei einer EM-Rente nach § 96 a SGB VI oder eine gesetzliche Unfallrente nach § 93 SGB VI (auch bei einer Altersrente)angerechnet werden kann. Darauf wird auch in jeder Rentenauskunft hingewiesen. 574,56 EUR ./. Beitrag Rentner= Brutto-Rente 574,56 EUR ./.
KSCam 13.02.2015 | 15:29
.....das hätte sich jeder auch in 3 Minuten ergoogeln können.....:)
Albert J.am 13.02.2015 | 15:31
Hallo Fragender, das ist mit einem Satz beantwortet. Ca. 10% von der Bruttorente für Kranken u Pflegekasse werden abgezogen. Ich habe 1500 Brutto bekomme 1350 Netto.
W*lfgangam 13.02.2015 | 16:28
Ergänzend zum Beitrag von =//=: Alle gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen haben per Gesetz einen _einheitlichen_ Beitragssatz: 14,6 % KV, 2,35 PV (2,6 % bei fehlender Elterneigenschaft). Daneben erheben die meisten Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag von 0,9 % ...wenige gar keinen, wenige sogar mehr: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkas… Von der Rentenversicherung bekommen Sie nur die 7,3 % Zuschuss zum allgemeinen Krankenkassenbeitrag erstattet, die andern % müssen Sie selbst tragen/werden gleich von der Rente abgezogen. Gruß w.
SozPolam 13.02.2015 | 20:06
Und auch die Steuern sind abzuziehen, und wehe, die zahlen Sie nicht pünktlich jeden Monat beim Finanzamt ein. Dann kommen Sie ins Zuchthaus!
GroKoam 14.02.2015 | 08:45
Das würde Dir gut tun das Zuchthaus.
Rentenzombieam 14.02.2015 | 20:11
Und auch die Steuern sind abzuziehen, und wehe, die zahlen Sie nicht pünktlich jeden Monat beim Finanzamt ein. Dann kommen Sie ins Zuchthaus!
Das würde Dir gut tun das Zuchthaus.
Warte nur ein Weilchen, warte nur ein Weilchen, dann kommt der Zombie auch zu dir, mit dem Hackebeilchen, mit dem Hackebeilchen, macht GroKo-Matsche dann aus dir
Achillam 16.02.2015 | 08:50
Das würde Dir gut tun das Zuchthaus.
Warte nur ein Weilchen, warte nur ein Weilchen, dann kommt der Zombie auch zu dir, mit dem Hackebeilchen, mit dem Hackebeilchen, macht GroKo-Matsche dann aus dir
Sollten Sie die volle Ewerbsminderungsrente noch nicht beziehen, würde ich Ihnen raten diese zu beantragen. Meines Erachtens nach, sollten Ihre Chancen aufgrund akuter psychischer Probleme gut stehen.
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