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Experten-Antwort

Adressenänderung

von Rentnerin06.08.2021 | 07:56
150 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde in den nächsten Wochen umziehen. Reicht es aus, wenn ich die neue Adresse dem Postrentendienst bekannt gebe oder muss ich die neue Adresse auch der Rentenversicherung bekannt geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentnerin,

in der Regel erfolgt die Übermittlung der neuen Adresse per Meldeverfahren. Eine kurze Mitteilung per Mail mit Angabe der Versicherungsnummer und Mitteilung der neuen Adresse schadet aber sicher in keinem Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DaViam 06.08.2021 | 12:20
Hallo, die Info vom Experten-Team ist leider nicht richtig. Ein Rentner muss seine Adressänderung selbst mitteilen, und zwar dem Postrentenservice. Wenn Sie das machen, müssen Sie dem RV-Träger nicht noch eine Info zusenden. Benutzen Sie am besten das Formular "Änderungsmitteilung" für den Postrentenservice. Dieses finden Sie im Downloadcenter auf der Internetseite www.Rentenservice.de
Nicht so ganz korrektam 06.08.2021 | 12:26
Zitat von DaVi anzeigenausblenden
Leider auch nicht vollständig korrekt. Adressänderung werden auch von den kommunalen Ämtern an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Der Weg über den Postrentendienst ist allerdings schneller und sicherer.
Deutsche Rentenversicherung
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