Hallo Rentnerin,
in der Regel erfolgt die Übermittlung der neuen Adresse per Meldeverfahren. Eine kurze Mitteilung per Mail mit Angabe der Versicherungsnummer und Mitteilung der neuen Adresse schadet aber sicher in keinem Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung