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Experten-Antwort

Änderun Beginn Daum teil Erwerbsminderung Rente

von Pharos21.01.2019 | 16:31
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10 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe ein Antrag auf volle Erwerbsminderung Rente bei einer Beraterin von Rentenversicherung am 02.08.2018 gestellt. Ich habe als Rentenbeginn den 01.12.2018 angegeben, da ich bis zum 30.11.2018 in der passive Phase der Altersteilzeit befand und Gwhalt bekamm. Jetzt habe ich den Rentenbescheid für eine teil Erwerbsminderung Rente mit Beginn 01.09.2018. Ich möchte aber die Rente nur am dem 01.12.2018, da mein Gehalt höher war und ich freigestellt wurde und mich zu Hause befand. Wie kann ich weiter vorgehen? Bitte um Hilfe. Vielen Dank im voraus!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pharos,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

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9 Antworten

Pharosam 21.01.2019 | 16:44
Vielen Danh für die Antwort! Kann ich die Rente ablehnen?
Cosimaam 21.01.2019 | 16:40
Die Rente beginnt mit dem Leistunhsfall und dessen Eintritt. Ab diesem Datum sieht Sie die RV als erwerbsgemindert. Wenn Sie Gehalt bekommen haben, gelten die Zuverdienstgrenzen. Den Beginn einer EMR kann man sich leider nicht aussuchen.
Cosimaam 21.01.2019 | 16:46
Wobei es mich schon verwundert, warum Sie in der ATZ einen Antrag auf EMR stellen? Wie alt sind Sie denn?
Cosimaam 21.01.2019 | 16:48
Einen Monat dürfte die Widerspruchsfrist betragen. Kō Sie selbstverständlich auch ablehnen.
Pharosam 21.01.2019 | 16:57
Ich bin 63. Der Antrag wurde von eine Beraterin der Renten Versicherung in der Beratungsstelle ausgefüllt. Mir wurde nicht gesagt, daß ber Beginn der Rente nich von mir bestimmt werden kann, sonder festgelegt wird. Ich habe den Antrag 3 Monate vor dem gewünschte Rentenbeginn erstellt, da meiner Kenntniss nach eine 3 bis 4 Monate Frist für die Bewilligung der Rente notwendig ist. Ich hätte das nicht wärend der ATZ gemacht, da ich Gehalt erzielte, der in etwa 2500 Euro in Monat betrug in in Nov. kammen dazu noch Weihnachtsgeld. Ich hätte verucht sein sollen eine Rente von 845 Euro in diesem Zeitraum zu beantragen! Wie kann ich die Rente ablehnen und die Altersrente statt dessen beantragen?
Modi1969am 21.01.2019 | 17:04
Hallo, Sie haben EM-Rente beantragt, diese hat einen deutlich geringeren Abschlag als die Altersrente mit 63. Erkundigen Sie sich doch zunächst, welche Folgen die EM-Rentenbewilligung auf die Altersteilzeit hat ("Störfall"), bevor Sie den Antrag zurücknehmen. Fristwahrend können Sie ja Widerspruch einlegen, damit der Bescheid nicht bindend wird. Ggf. ist die bewilligte EM ja gar nicht so schlecht...
Guten Tag allerseitsam 21.01.2019 | 18:15
Hallo, die Teil-EMR, oder die Voll-EMR wir immer mit dem Eintritt des Leistungsfalles von der DRV gewährt. Ihr ATZ-Vertrag muss von ihrem Arbeitgeber für die 3 Monate September, Oktober, November 2018 zurückabgewickelt werden. Lesen sie die entsprechenden Passagen in ihrem ATZ-Vertrag.
Philippam 21.01.2019 | 19:04
Ja kannst du. Sei froh, dass dir nur die teilweise EMR bewilligt wurde.
W*lfgangam 21.01.2019 | 20:02
Eine max. halbe volle EM-Rente (TEM) könnte sogar noch zu einem finanziellen Vorteil führen ...das muss @Pharos aber genauesten mit seinem ATZ-Arbeitgeber aufdröseln *). Die TEM wird wahrscheinlich nur deswegen bewilligt, weil hier schon bei voller EM (VEM) unzulässiger/zu hoher Hinzuverdienst vorliegt - was bei einer grundsätzlichen VEM zum sofortigen Beschäftigungsende führen kann. Einfachster Rat an @Pharos: Rentenantrag zur EM-Rente innerhalb der Widerspruchsfrist zurückziehen und gleichzeitig in Altersrente 'wandeln' - haben Sie die Beraterin nicht hinterfragt, warum sie den sonst üblichen Altersrentenantrag 3 Monate vor ATZ-Ende als EM-Rentenantrag für Sie aufnimmt/welche Vorteile sie damit für Sie gesehen hat??? *) was im Rahmen der eigentlich erforderlichen Informationspflicht an den AG (ich bin VEM) auch ein Bumerang werden kann/sofortiger Störfall/finanzielle Abwicklung wird unmittelbar umgesetzt. ...da werden noch einige Gespräche vor Ort erforderlich sein - wenn nicht der einfachste Weg gewählt wird - und die würde ich erfahrungsgemäß mit allen Beteiligten zunächst rein informell führen :-) Und ja, eine arbeitsrechtliche Beratung/Auskunft ist das hier nicht mal ansatzweise! Dafür ist das hier nicht das geeignete Forum. Gruß w.
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