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Änderung der Rente nach Ablauf der Widerspruchsfrist, aber noch vor Rentenbeginn möglich?

von Hans im Pech11.11.2009 | 06:39
1621 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich (Jahrgang 1949) habe im August 2009 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragt und (wg. Vertrauensschutz) auch mit Bescheid vom 05.09.09 postwendend bewilligt bekommen. Die Rente beginnt am 01.12.09. Im Zeitpunkt der Antragstellung war ich noch gesund. Leider habe ich vor zwei Wochen eine niederschmetternde Diagnose (schwere Krebserkrankung) erhalten, die nach Meinung der behandelnden Ärzte vermutlich auf eine mindestens 50%ige Schwerbehinderung hinauslaufen wird. Nachdem meine im August beantragte Altersrente erst in drei Wochen, also am 01.12.09, beginnen würde, habe ich mich bei der DRV erkundigt, ob eine Umdeutung meines Antrags (oder wie man das Verfahren dann bezeichnet) in einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte noch möglich wäre, nachdem ich ja noch keine Leistungen in Anspruch genommen habe. Leider war die Auskunft negativ: Weil ich nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat, also bis spätestens 05.10.09, einen Widerspruch eingelegt hätte, müßte mein Anliegen leider abgelehnt werden. Zu diesem Zeitpunkt war mir aber noch nicht bekannt, daß und wie schwer ich erkrankt bin, und daher auch keine Veranlassung, auf Verdacht einen Widerspruch einzulegen. Meine Frage an den Experten: Gibt es für Fälle wie diesen, bei dem zwar die Einspruchsfrist abgelaufen ist, aber die Rente noch nicht begonnen hat, noch eine weitere Möglichkeit, anstelle der ursprünglich beantragten und bewilligten Rente eine andere Rente (mit 7,2 % weniger Abschlägen) bewilligt zu bekommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem von B´son aufgeführten Link, können Sie entnehmen, dass bei zeitgleichem Vorliegen mehrer Altersrentenansprüche die höchste Rente zu leisten ist. Daher liegt auch kein Wechsel vor. Beantragen Sie daher beim Rentenversicherungsträger Ihnen die Altersrente wegen Schwerbehinderung oder wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu gewähren.

2 Antworten

B´sonam 11.11.2009 | 12:39
Hallo Hans, hauen sie (bildlich gesehen :-) dem Sachbearbeiter folgenden Link um die Ohren : http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Sie können problemlos die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.
Wolfgangam 11.11.2009 | 12:25
Hallo Hans im Pech, > Leider war die Auskunft negativ: ...und leider war diese Auskunft falsch. Es liegt eben keine schädliche Umdeutung vor. Der DRV-Sachbearbeiter sollte mal einen Blick in seine eigenen Arbeitsanweisungen werfen ;-) Es reicht, den Rentenantrag wg. Schwerbehinderung zum Rentenbeginn 01.12.2009 formlos zu stellen. Hinweis, das Verfahren beim Versorgungsamt läuft, den Ausweis reiche ich später nach. Gruß w.
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