Dem von B´son aufgeführten Link, können Sie entnehmen, dass bei zeitgleichem Vorliegen mehrer Altersrentenansprüche die höchste Rente zu leisten ist. Daher liegt auch kein Wechsel vor. Beantragen Sie daher beim Rentenversicherungsträger Ihnen die Altersrente wegen Schwerbehinderung oder wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu gewähren.