Hallo goho,
um den von Ihnen beantragten Rentenbeginn zu ändern, müssen Sie sich an den Rentenversicherungsträger wenden, bei dem Sie den Antrag gestellt haben. Einer Änderung des Antrags steht grundsätzlich nichts entgegen. Ob Sie allerdings die Voraussetzungen für einen vorgezogenen Rentenbeginn erfüllen (und unter welchen Bedingungen), läßt sich von hieraus nicht bestimmen. Hierzu lassen Sie sich am besten individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.