Hallo Maus,
den bisherigen Beiträgen ist grundsätzlich zuzustimmen. Ohne nähere Angaben (bisherige Dauer der Arbeitsunfähigkeit, besteht noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung...) kann jedoch keine Aussage getroffen werden, ob während der Anschlussrehabilitation Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.