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Experten-Antwort

AHB Nichtantreten aus finanziellen Gründen

von Frank Gaerke01.06.2015 | 08:27
1311 Ansichten
4 Antworten

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Eine Freundin von mir hatte eine HWS-OP. Da sich die sich anschließende AHB nun verzögert, möchte sie aus finaziellen Gründen (Überschreitung der 6-Wochen-Frist) nicht mehr antreten. Finanziell kann sie sich eine Überschreitung der 6-Wochen nicht leisten, sagt sie. Hat meine Freundin Konsequenzen irgendwelcher Art zu erwarten, wenn sie die AHB nicht antritt ? Vielen Dank im voraus !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Gaerke,

die Einleitung von Anschlussrehabilitationen (AHB) erfolgt bei den Rentenversicherungsträgern unterschiedlich. Einige Rentenversicherungsträger praktizieren das Direkteinweisungsverfahren, bei dem der Sozialdienst des Akutkrankenhauses bereits den Aufnahmetermin mit der Rehabilitationsklinik vereinbart. Andere Rentenversicherungsträger suchen die Rehabilitationseinrichtung aus und vereinbaren einen Aufnahmetermin, der dann bereits im Bewilligungsbescheid an die / den Versicherte/n aufgenommen wird. Insofern ist nicht ganz verständlich, warum sich die AHB bei Ihrer Freundin verzögert.

Auch ist nicht verständlich, warum Ihre Freundin aus finanzieller Sicht bei einer Verzögerung der Aufnahme in die Reha-Einrichtung auf die gesamte Reha-Leistung verzichten will.

Sollte Sie aus der Entgeltfortzahlung beim Arbeitgeber herausfallen, dann hätte Sie gegebenenfalls Anspruch auf Übergangsgeld. Wer Übergangsgeld bezieht, der ist nicht zur Zuzahlung verpflichtet. Bei AHB beträgt die Zuzahlung sowieso maximal 10,- Euro für 14 Tage. Hierbei werden die geleisteten Zuzahlungen während des Krankenhausaufenthalts berücksichtigt. Hierdurch kommt es in AHB-Fällen seltener zu einer Zuzahlungsverpflichtung durch die / den Versicherte/n.

Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlung. Dies an dieser Stelle zu erläutern, wäre jedoch zu umfangreich.

Insoweit kann ich Ihrer Freundin nur empfehlen sich unverzüglich mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die gesamte Problematik zu erörtern. Der Verzicht auf die Reha-Leistung sollte dabei wirklich die letzte Option darstellen.

Für die Gesundheit Ihrer Freundin wünschen wir alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Experte

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3 Antworten

ottonormalVerbraucheram 02.06.2015 | 10:09
Hallo Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Sind Sie selbständig tätig beziehungsweise freiwillig Versicherter, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des Einkommens ermittelt, das den vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlten Beiträgen zugrunde liegt.
ottonormalVerbraucheram 02.06.2015 | 10:03
Hallo @Lieber EXPERTE: Krankengeld und Übergangsgeld Bedeutet in der Regel= Weniger Netto Einkommen, war bei mir mit Spitzen Stift Gerechnet 20%! Zum Beispiel 20% von 2000,oo€ = 400,00 €! 400,00€ ist eine Menge Geld. Das steckt nicht jeder Problemlos wech. PS: ÖD mit seinen Sozialen Annehmlichkeiten und Freie Wirtschaft sind 2 Paar Schuhe.
Snowam 02.06.2015 | 12:04
Hallo Herr Gaerke, verständlich im Hinblick auf die finanzielle Situation. Jedoch scheint es ja im vornherein schon klar gewesen zu sein, dass Ihre Freundin nach 6 Wochen (Lohnfortzahlung) auf jeden Fall wieder Arbeiten gehen will (muss triffts hier ja eher). Sie sollte (bei allem Respekt) aber nicht verkennen, wie gefährlich das "Spiel" mit der Gesundheit ist. Wenn sie sich jetzt nicht auf die Behandlungen einlassen kann, dann führt es vermutlich sogar zu einer Frührente und die ist finanziell betrachtet eher schlechter. Im schlimmsten Fall, muss sie vielleicht wieder operiert werden oder es folgen irreparable Schäden der HWS. Rechnen Sie vielleicht alles nochmal durch und versuchen einfach auf irgendwas zu "verzichten". Während der AHB braucht sie ja auch kein Geld (All Inclusive :-) ) Alles Gute und Gesundheit!
Deutsche Rentenversicherung
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