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Experten-Antwort

Akteneinsicht Rehaantrag /Rentenantrag

von Petra20.05.2020 | 19:24
255 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen? LG Petra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

sie können jederzeit um Akteneinsicht bitten, Fristen bestehen hier grundsätzlich nicht. Allerdings kann sich durch die Akteneinsicht tatsächlich ein laufendes Verfahren verzögern, da ja die Akten dann zur Bearbeitung u. U. nicht zur Verfügung stehen. Ggf. können Sie aber auch Fotokopien der Akte anfordern, dann muss die Akte nicht verschickt werden und es kann ohne Verzögerung weiter gearbeitet werden. Die Kopien können aber ggf. kostenpflichtig sein. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrem Rententräger erkundigen.

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5 Antworten

Einsichtam 20.05.2020 | 20:27
Fordern Sie die zuständige Stelle zur Akteneinsicht auf, natürlich schriftlich, Fristen außerhalb eines Verfahrens gibt es nicht.
Schadeam 20.05.2020 | 22:55
denken Sie aber bitte daran, dass Sie durch "solch ein Gedöhns" das Verfahren eher verzögern. Warum bei einem laufenden Antrag ne Akteneinsicht Sinn machen soll, erschließt sich nicht auf Anhieb.
Petrsam 20.05.2020 | 23:13
Damit ich beizeiten sehen kann, wenns anfängt so zu laufen, wie ich es nicht will. Da kann ich gleich die RV mit Einsprüchen bombardieren! Eh die was ablehnen wollen, nicht alle Befunde berücksichtigen oder mir mit einer Scheißklinik ankommen, die ich nicht will, können die gleich mal sehen, wo der Bartel den Most holt! Und ich kann dabei gleich noch kontrollieren, ob da auch wirklich gearbeitet wird. Ich bin zwar eine andere Petra, aber dass alles könnte der Grund für die Nachfrage meiner Namensvetterin sein?
Aussichtam 20.05.2020 | 23:13
Hallo, wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen? LG Petra
Fordern Sie die zuständige Stelle zur Akteneinsicht auf, natürlich schriftlich, Fristen außerhalb eines Verfahrens gibt es nicht.
Eine Akteneinsicht ist jederzeit möglich. Bitte Fristen einhalten.
Weitsichtam 21.05.2020 | 04:46
Zitat von Aussicht anzeigenausblenden
Fordern Sie die zuständige Stelle zur Akteneinsicht auf, natürlich schriftlich, Fristen außerhalb eines Verfahrens gibt es nicht.
Eine Akteneinsicht ist jederzeit möglich. Bitte Fristen einhalten.
So? Welche Fristen gibt es denn die man einhalten muss? Und wo ist das gesetzlich festgelegt?
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