Hallo,
wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen?
LG
Petra
Hallo,
wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen?
LG
Petra
wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen?
LG
Petra
Fordern Sie die zuständige Stelle zur Akteneinsicht auf, natürlich schriftlich, Fristen außerhalb eines Verfahrens gibt es nicht.
denken Sie aber bitte daran, dass Sie durch "solch ein Gedöhns" das Verfahren eher verzögern.
Warum bei einem laufenden Antrag ne Akteneinsicht Sinn machen soll, erschließt sich nicht auf Anhieb.
wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen?
LG
Petra
Fordern Sie die zuständige Stelle zur Akteneinsicht auf, natürlich schriftlich, Fristen außerhalb eines Verfahrens gibt es nicht.
Eine Akteneinsicht ist jederzeit möglich. Bitte Fristen einhalten.
wie und mit welchen Fristen kann ich die Unterlagen zu meinem Rehaantrag einsehen? Bearbeitungsstand und die durch Dritte (Ärzte, Krankenkasse, Arbeitgeber) bereitgestellten Unterlagen?
LG
Petra
Fordern Sie die zuständige Stelle zur Akteneinsicht auf, natürlich schriftlich, Fristen außerhalb eines Verfahrens gibt es nicht.
Eine Akteneinsicht ist jederzeit möglich. Bitte Fristen einhalten.
So? Welche Fristen gibt es denn die man einhalten muss? Und wo ist das gesetzlich festgelegt?
Hallo Petra,
sie können jederzeit um Akteneinsicht bitten, Fristen bestehen hier grundsätzlich nicht. Allerdings kann sich durch die Akteneinsicht tatsächlich ein laufendes Verfahren verzögern, da ja die Akten dann zur Bearbeitung u. U. nicht zur Verfügung stehen. Ggf. können Sie aber auch Fotokopien der Akte anfordern, dann muss die Akte nicht verschickt werden und es kann ohne Verzögerung weiter gearbeitet werden. Die Kopien können aber ggf. kostenpflichtig sein. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrem Rententräger erkundigen.
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