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Zur Experten-Antwort springenHallo User Groko,
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Hallo User Wolfgang,
wie Sie richtig sagen, zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur den Eingliederungszuschuss an einen Arbeitgeber. Ob die Bewilligung der Leistung zur Teilhabe der Ausschlussgrund ist für diese Gutscheine von der Agentur für Arbeit, kann nicht gesagt werden.
Wenn Ihrer Agentur für Arbeit bekannt ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Eingliederungszuschuss zahlt, dann muss die Agentur für Arbeit Ihnen auch bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber helfen. Falls Sie selbst auf Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber gehen wollen, sollten Sie vorher Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen, ob auch der Eingliederungszuschuss gezahlt wird, wenn Sie selbst einen Arbeitgeber suchen.
Ob tatsächlich viele Arbeitsstellen nur über private Arbeitsvermittler ausgeschrieben sind und diese nur an den Gutscheinen der Agentur für Arbeit interessiert sind, kann hier nicht geklärt werden.
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