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Experten-Antwort

ALG 1 nach LTA

von Wolfi270608.02.2022 | 12:03
397 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe vom 02.05.21 bis zum 31.05.22 eine LTA Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung Bund absolviert und in dieser Zeit Übergangsgeld bezogen. Habe ich nach Beendigung der LTA Maßnahme einen erneuten Anspruch auf ALG 1 erworben ? Mein Anspruch auf ALG 1 war vor dem Beginn der LTA Maßnahme erschöpft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolf2706,

da es sich hier um Ansprüche von der Agentur für Arbeit handelt, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte erkundigen Sie sich wegen eines evtl. nach der LTA bestehenden Anspruches auf Arbeitslosengeld dort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Falsches Forumam 08.02.2022 | 12:37
Fragen zum Arbeitslosengeld sind mit der AfA zu klären.
Siehe hieram 08.02.2022 | 12:44
Unter bestimmten Umständen können Sie auch Anspruch auf Anschlussübergangsgeld von der DRV haben. Deshalb sollten Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Rehasachbearbeiter klären und ansonsten mit der Agentur für Arbeit.
unwahrscheinlicham 08.02.2022 | 12:45
Während des Bezugs von Übergangsgeld während einer LTA besteht im Normalfall keine Versicherungspflicht bei der AfA. Von daher sollte kein neuer AlG-Anspruch entstanden sein. Es gibt jedoch auch Sonderfälle. Für eine rechtssichere Auskunft müssen Sie sich an Ihre AfA wenden.
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