Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG I und Minijob zur Anrechnung für Rente

von Visionaurach09.04.2017 | 21:49
2216 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde in Kürze mit knapp 61 Jahren arbeitslos werden und beabsichtige, parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld I einen Minijob anzunehmen, um die Anrechnung der (ggf. 24 Monate) Arbeitslosigkeit für die Rente sicher zu stellen. Ist dieser Minijob mit einem Nettoverdienst mit 165 EUR dafür ausreichend? Was muss ich noch beachten? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Visionaurach,

für die 45jährige Wartezeit wird der Bezug von Arbeitslosengeld 1 in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt. Der Zeitraum der Ausübung eines Minijobs wird dagegen für die 45 Jahre berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Versicherungspflicht bei Aufnahme des Minijobs nicht abwählen.

Ob Sie einen "vollen" Minijob mit einem monatlichen Entgelt von 450 Euro oder mit einem geringeren Entgelt ausüben macht für die Wartezeit keinen Unterscheid. In jedem Fall sollten Sie aber die Beschäftigungsaufnahme der Agentur für Arbeit melden; dort kann es durchaus für Ihre Leistungsansprüche relevant sein, ob Ihr Verdienst nur 165 Euro oder mehr beträgt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Juam 10.04.2017 | 08:34
Damit Ihre Frage sinnvoll beantwortet werden kann, sollten Sie angeben, wie viele Monate Ihnen noch auf die Wartezeit von 45 Jahren fehlen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann für Jg. 1956 erst mit 63 + 8 Monate beginnen. Sie müssen sollten sich somit Gedanken machen, wie Sie die Lücke zwischen Ende Arbeitslosengeld und Rentenbeginn ggf. überbrücken werden.
Schadeam 10.04.2017 | 08:46
Und wenn es gar nicht um die 45 Jahre geht brauchen Sie aus dem Minijob gar keine Beiträge weil aus dem ALG Beiträge gezahlt werden die bei allen anderen Mindestversicherungszeiten mitrechnen. Stellen Sie die Frage bitte genauer.
W*lfgangam 10.04.2017 | 19:57
Hallo Visionaurach, grundsätzlich ja, die anderen Beiträge haben das bereits erschöpfend dargestellt. Bei nur 165 EUR ist Ihr RV-Anteil aber bereits etwas höher, als die sonst üblichen 3,7 % - Mindestbemessungsgrundlage für Sie sind 175 EUR. Der Arbeitgeber zahlt seine 15 % von den 165, Sie hingegen müssen Ihren RV-Beitrag an 175 ausrichten und den AG-Beitrag entsprechend 'ergänzen'. Sind nur 1,50 EUR mehr, ist marginal ...wichtig, dass Sie damit die 45 Jahre erreichen. Gruß w. PS: Nettoverdienst ? Wie hoch soll denn das angebliche Brutto sein? Ein Minijob ist grundsätzlich Netto = Brutto, bis auf die pauschale Lohnsteuer von 2 %, die der AG abziehen darf. Seine sonst üblichen Pauschalabgaben von 28/30 % + Mini-Beitrag zur Unfallversicherung darf er nicht vom Brutto abziehen ...aber, zwischen nicht dürfen und tatsächlichen Minijob-Einkünften liegen leider manchmal Welten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026