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ALG I

von maria07.09.2007 | 14:45
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin über 50 und pflege meinen seit 1-1/2 Jahren meinen komplett hilflosen Ehemann (PflSt III). Daneben arbeite ich 15-18 Std. pro Woche - ausschließlich abends/ teilw. bis in die Nacht. Teilzeit tagsüber kann mein AG nicht anbieten. Kann ich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, wenn ich diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und selbst beende? Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, erwerben Sie auch ohne eigene Beiträge einen (zusätzlichen) Rentenanspruch. Als Pflegeperson sind Sie dann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn die nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit wenigstens 14 Stunden wöchentlich umfasst. Dabei muss der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, und sie dürfen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Falls Sie es nicht schon getan haben, wenden Sie sich diesbezüglich umgehend an die zuständige Pflegekasse (Krankenkasse).

Inwieweit Sie nach Aufgabe Ihrer aktuellen Beschäftigung Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, bitten wir mit der für Sie zuständigen Agentur abzuklären.

3 Antworten

Unbekanntam 07.09.2007 | 16:12
Hallo "Maria", und was hat Ihre Frage mit der Rente oder Altersvorsorge zu tun? Nichts. => Falsches Forum.
Amadéam 07.09.2007 | 19:31
Die Antwort von "unbekannt" wird wahrscheinlich nicht sehr viel weitergeholfen haben. Lesen Sie zuerst einmal diesen Beitrag http://www.sovd.de/1161.0.html Sollten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis selbst lösen, stehen Sie in Sachen Arbeitslosengeld vor 2 Problemen 1. Die Arbeitsagentur würde mit großer Wahrscheinlichkeit eine freundliche Sperrfrist verhängen, es sei denn, Sie können einen "wichtigen Grund" für Ihren Schritt geltend machen. Nun ist der "wichtige Grund" leider ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Arbeitsagentur wird diesen Begriff daher vermutlich erheblich anders - und zwar zu Ihrem Nachteil - auslegen, als Sie selnst es tun. Auf die Ausführungen in untenstehenden link wird insoweit hingewiesen. 2. Ferner werden Sie der Arbeitsagentur nachweisen müssen, dass Sie bei einem Ehemann, dem die Pflegestufe III zuerkannt worden ist, dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Das wird nicht so ganz einfach sein. http://www.123recht.net/article.asp?a=16185 Letztendlich werden Sie VOR einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses die Arbeitsagentur um Rat fragen müssen. Für Sie positive Zusagen lassen Sie sich aber lieber schriftlich geben! Was haben Sie sonst noch für Möglichkeiten? Das hängt ein wenig von den finanziellen Verhältnissen ab, in denen Sie und Ihr Ehemann leben. Rentenbeiträge für Ihre Pflegtätigkeit sollte die Pflegekasse Ihres Ehemannes für Sie einzahlen. Läuft das auch ordnungsgemäß? Selbst wenn Sie "Erfolg" mit der Durchsetzung Ihres Arbeitslosengeldanspruchs haben sollten. Bedenken Sie, 12-18 Monate Arbeitslosengeldanspruch - abzüglich einer ggf. zu verhängenden Sperrfrist- sind schnell um. Sie sollten daher einen möglichen Wohngeldanspruch/ Lastenzuschussanspruch von Ihrer Wohngeldstelle prüfen lassen. http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-… http://www.beamte4u.de/sozialamt.html Ferner sollten Sie mittels eines guten Ratgebers prüfen, ob aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ggf. die Gewährung von Arbeitslosengeld II Anspruch haben. Einen Ratgeber finden Sie unter www.tacheles-sozialhilfe.de Sollte es Ihr Hobby sein, Widersprüche gegen unliebsame Verwaltungsentscheidungen einzulegen und ggf. Klagen vor dem Sozialgericht durchzuboxen, werden Sie - wenn Sie einfach kündigen ohne vorher fachkundigen Rat eingeholt haben - voll auf Ihre Kosten kommen. Ist das weniger Ihr Gebiet, sollten Sie unbedingt Mitglied in einem Sozialverband werden, der Sie auch rechtlich vertreten kann. www.vdk.de http://www.sovd.de/sozialverband_deutschland.0.html http://www.volkssolidaritaet.de/cms/Themen+und+Menschen-p-1425.h… Auf all Ihren Wegen wünsche ich Ihnen alles Gute Ihr Amadé
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