Hallo Emil, bitte haben Sie Verständnis, dass die „Experten“ Mitarbeiter der DRV sind und bezüglich der Regelungen nach SGB III keine fundierten Kenntnisse haben. Vielleicht hilft Ihnen folgender Link: https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitslosengeld-nach-Krankheit--f251128.html. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden.