Wenn Sie nach neuerdings fragen:
Künftig ist alleine bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr die besondere Wartezeit von 45 Jahren erforderlich.
Auch wenn Sie dann mindestens 47 Arbeitsjahre zurückgelegt haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt nochmals klargestellt, dass der Gesetzgeber das Recht hat, eine besonders lange Versicherungszugehörigkeit gesondert zu behandeln. Es wurden also die bisher bekannten Regelungen lediglich bestätigt.