Mit Jahrgang 1953 erreichen Sie die Regelaltersgrenze grundsätzlich mit 65 Jahren + 7 Monaten. Sollten Sie vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können Sie bereits mit 65 in Rente gehen (Vertrauensschutzregel).
Mit 45 Arbeitsjahren können Sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Damit können Sie (vorzeitig) ebenfalls ohne Abschlag mit 65 in Rente gehen, wenn Sie die o. g. Vertrauensschutzregel nicht erfüllen. Es gibt allerdings noch andere Altersrentenarten mit denen Sie vorzeitig in Rente gehen können, vorausgesetzt die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden erfüllt.
Wir empfehlen Ihnen daher bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft zu beantragen. Die Rentenauskunft enthält alle Angaben auf Sie persönlich zugeschnitten, wann Sie die Wartezeiten für die einzelnen Rentenarten erfüllen und wann Sie mit oder ohne Abschlag in Rente gehen können.