Der Wechsel in eine andere Altersrente ist nicht (mehr) vorgesehen. Eine Antragstellung erübrigt sich deshalb. Sollten ggf. noch Beiträge nach Beginn einer (Teil-) Rente wegen Alters gezahlt worden sein, sind bei einer späteren Vollrente Zuschlags-Entgeltpunkte aus diesen Beiträgen zu ermitteln, die sich dann rentensteigernd auswirken.