Ab dem Geburtsjahrgang 1964 kann eine Regelaltersrente erst ab dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge geleistet werden. Wie von KSC bereits erläutert, gibt es aber die Möglichkeit bereits mit 63. Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlag 14,4 % (wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Außerdem gibt es ab dem 01.01.2012 –ganz neu- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente gibt es ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei, wenn 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt werden. Dies ist die aktuelle Rechtslage. Ansonsten ist eine private Altersvorsorge –wie bereits von DarkKnightRV empfohlen- sehr wichtig.